Von Helmut Hartung, Chefredakteur www.medienpolitik.net
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am vergangenen Donnerstag einen Beschluss gefasst, der für die Durchsetzung der Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ebenso wichtig werden kann, wie die Berechnung des Rundfunkbeitrages. Für die qualitative Bewertung des Auftrages hat die Rundfunkkommission die Einrichtung eines Medienrates in den Medienstaatsvertrag eingefügt. Angesichts der durch den Entwurf des 25. Berichts der KEF neuaufgeflammten Debatten über den Rundfunkbeitrag bis 2028, ist die Berufung der neuen Expertenkommission in der Medienberichterstattung ein wenig unter gegangen.
Die 16 Regierungschefinnen und -chefs messen diesem Medienrat eine zentrale Rolle bei, um „langfristig Vertrauen und Akzeptanz in der Bevölkerung zu sichern“, wie es im Beschluss vom 4. Dezember 2025 heißt. „Zur Umsetzung dieser Zielsetzung haben die Länder mit dem Reformstaatsvertrag die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Fortentwicklung und Überprüfung ihrer Angebote (Leistungsanalyse) unter Einbeziehung eines Gesellschaftsdialogs nach § 26a des Medienstaatsvertrages (MStV) beauftragt sowie die Einsetzung eines unabhängigen Medienrates zur Evaluierung dieser Verfahren und der Erstattung eines Auftragsberichts nach § 26b MStV alle zwei Jahre beschlossen“, soweit die Absichtserklärung der Bundesländer.
Der Medienrat soll, wie es in der Begründung zum neuen § 26b des Medienstaatsvertrages heißt, in Abgrenzung zur angebotsspezifischen Leistungsanalyse den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner Gesamtheit in den Blick nehmen. Das könne nicht von den einzelnen Aufsichtsgremien geleistet werden, die primär den Auftrag ihrer jeweiligen Anstalt beurteilen müssten. Bewertungsmaßstab für den Auftragsbericht seien die Qualitätskriterien, die im neuen Reformstaatsvertrag detailliert festgelegt worden sind. „Der Medienrat“, so die Begründung, „fungiert komplementär zur Tätigkeit der Aufsichtsgremien in den Anstalten. Anders als dort, steht für den Medienrat daher auch nicht der Gedanke gesellschaftlicher Repräsentanz im Vordergrund. Maßstab für die Benennung ist allein die Sachkunde der benannten und berufenen Personen.“ Bewertungsmaßstab ist daher § 26 des Medienstaatsvertrages und nicht der Auftrag nach dem jeweiligen Landesrecht.
Die Bewertungskriterien für den Medienrat sind:
- Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der Angebote und Inhalte,
- quantitative und qualitative Nutzung der Angebote durch die Zielgruppen,
- Wirkung der Angebote auf die individuelle Meinungsbildung der Nutzer und den öffentlichen Diskurs,
- Ausgewogenheit sowie Themen- und Meinungsvielfalt, auch im Vergleich der Angebote der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios,
- quantitativer und qualitativer Beitrag der Kultur, Bildung, Information, Beratung im Gesamtangebot sowie der Unterhaltung zur Auftragserfüllung,
- Innovationskraft der Angebote auch im Vergleich mit den Angeboten anderer inländischer und ausländischer Anbieter.
Zur Ausgewogenheit soll beispielsweise gehören, ob ein umfassender Überblick über die zu einem Thema vorhandenen Meinungen gegeben wird und wie sich die Profile von ARD, ZDF und DLR unterscheiden. Auch soll analysiert werden, ob zur selben Sendezeit oft dasselbe im Programm ist. Der Medienrat wird auch die Angebote analysieren und bewerten, ob bestimmte Teile überproportional vorhanden oder unterrepräsentiert sind. Auch die Wirkung wird in den Blick genommen. Dabei geht es um die besondere Rolle öffentlich-rechtlicher Angebote für den öffentlichen Diskurs und die Meinungsbildung als „Medium und Faktor“, die Einordnungsleistung durch Kontextualisierung und Darstellung thematischer Zusammenhänge. Die Wirkung der Angebote ist dabei in verschiedenen Ziel- und Altersgruppen unterschiedlich zu bewerten. Damit existiert endlich ein unabhängiges Gremium, das nicht mehr subjektiven Einschätzungen oder den Intendanten und ihren Presseabteilungen die Bewertung überlässt, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk „gut oder schlecht“ ist. Zugleich erhalten die Länder neue Anregungen für Reformen.
Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz legt deshalb auch fest, „dass die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio dem Medienrat alle für seine Arbeit erforderlichen Informationen (insbesondere Kennzahlen, die miteinander vergleichbare Leistungsanalysen nach § 26a Abs. 3 MStV ermöglichen) vollständig und zeitnah zur Verfügung stellen“. Zudem besteht die Erwartung, dass der Medienrat mit dem Auftragsbericht auch die Arbeit der Gerichte in der Beurteilung über die Erfüllung des Auftrages unterstützen kann.
Analog zur Berichterstattung der Beitragskommission KEF erstattet der Medienrat alle zwei Jahre einen Bericht über die Auftragserfüllung. Stellt der Medienrat aus seiner Sicht Mängel fest (z.B., dass bei den Informationsangebote bestimmte Zielgruppen nicht erreicht werden), müssen sich die Kontrollgremien der Anstalten mit dieser Kritik zu befassen und gegebenenfalls mögliche Maßnahmen ergreifen. Eine Verpflichtung, die angesprochenen Mängel abzustellen, besteht allerdings nicht. Ebenso wenig müssen die öffentlich-rechtlichen Sender die Hinweise der KEF in ihrem zweijährigen Bericht umsetzen. Künftig erfolgt damit alle zwei Jahre eine umfangreiche Bewertung der Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Der KEF-Bericht zur Wirtschaftlichkeit und der Medienratsbericht zur Auftragserfüllung.
Das neue Beratungsgremium wird aus sechs Mitgliedern bestehen. Zwei Sachverständige wählt die Gremienvertreterkonferenz der ARD, jeweils einen der Fernsehrat des ZDF und der Hörfunkrat des Deutschlandradios. Die zwei Experten, über die die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder entschieden haben, sind Anne Bartsch, Professorin für Empirische Kommunikations- und Medienforschung der Universität Leipzig und Boris Alexander Kühnle, Rektor der Hochschule der Medien Stuttgart. Das Deutschlandradio hat Jeanette Hofmann, Politikwissenschaftlerin und Professorin für Internetpolitik an der FU Berlin, benannt.
Die Geschäftsstelle soll politikfern und wissenschaftlich geprägt, an einer Universität eingerichtet werden, der Bauhaus-Universität Weimar. Die KEF hat ihren Sitz in der Mainzer Staatskanzlei. Für den Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt, ist die Ansiedlung des Medienrates in Weimar, der Umzug der Televisionale von Baden-Baden nach Weimar sowie die starke Präsenz von ARD Kultur in Weimar und des KiKA in Erfurt ein Ausdruck dafür, dass sich Thüringen zunehmend als bedeutender deutscher Medienstandort etabliert. „Diese Entwicklungen sind ein deutliches Zeichen dafür, dass unser Land als kreativer, verlässlicher und zukunftsorientierter Ort für Medien und Kultur wahrgenommen wird – und dass Thüringen in der deutschen Medienlandschaft immer mehr Gewicht gewinnt“, so Voigt weiter.
Eine entscheidende Rolle bei der Ansiedelung hat Medienminister Stefan Gruhner gespielt, der auch Mitglied der Rundfunkkommission ist. „Mit der Ansiedlung dieses Gremiums in Weimar verbindet sich eine große Wertschätzung für den Wissenschafts- und Medienstandort Thüringen. Gerade die Perspektive aus Ostdeutschland kann wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geben und dazu beitragen, dessen Akzeptanz in der gesamten Gesellschaft zu stärken“, sagt Gruhner.
Die Bauhaus-Universität geht auf das „Bauhaus“ zurück, das 1919 in Weimar gegründet worden ist und die Einheit von Technik und Kultur propagierte und praktizierte. Den vielzitierten Satz von Walter Gropius von der Einheit von Kunst und Technik versucht die Universität auch in der digitalen Welt mit Leben zu erfüllen Die ingenieurwissenschaftliche Ausbildung durch eine künstlerische zu erweitern, nicht Kunst oder Technik, sondern Kunst und Technik, ist Ziel der Universität; ein einmaliges Konzept, das eine klassische Ingenieur- oder Kunsthochschule nicht bieten kann. Das ist auch der Maßstab für die Fakultät Medien, die seit fast 30 Jahren in den drei Fachrichtungen Medieninformatik, Medienwissenschaft und Medienmanagement existiert. Der Präsident der Bauhaus-Universität Weimar, Peter Benz, begrüßt verständlicherweise die Entscheidung für den zukünftigen Sitz der Medienrat-Geschäftsstelle in der Weimarer Medienvilla: „Als wir die Anfrage von der Thüringer Staatskanzlei erhielten, haben wir keine Sekunde gezögert. Die Bauhaus-Universität Weimar und ihre Fakultät Medien stehen für exzellente wissenschaftliche Forschung und Lehre, beansprucht aber auch einen starken Platz im Austausch mit der Gesellschaft. Dass der neu eingerichtete Medienrat bei uns nun seine Geschäftsstelle erhalten wird, bestätigt die hohe Qualität unserer Expertise im Bereich Medien und wird unseren Standort weiter stärken.“
Turnusgemäß wird der Medienrat, der Anfang des nächsten Jahres auch einen Vorsitzenden wählt, seinen ersten Bericht erstatten. Es wird sich zeigen, ob „Weimar“ für die öffentlich-rechtlichen Sender zum Synonym für Lob oder Tadel wird, wo der Medienrat den Daumen hebt oder senkt.