Antworten von Dr. Carsten Brosda (SPD), Senator für Kultur und Medien Hamburgs
Carsten Brosda, profilierter Medienpolitik der SPD und Senator in Hamburg, fordert in seinen Antworten auf die Umfrage von medienpolitik.net, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk „ein Stück weit die regulatorischen Fesseln zu lösen und ihnen größere Programmfreiheiten an die Hand zu geben.“ Wenn die Medienpolitik den öffentlich-rechtlichen Anstalten bei ihrer Auftragserfüllung mehr Freiheiten und eine größere Eigenverantwortung gäbe, so Brosda, dann brauche es aber auch ein zeitgemäßes Finanzierungsverfahren, das diesen Freiheiten gerecht werde. Es gelte, das Verfahren wieder zu versachlichen und an einer bedarfsgerechten Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen auszurichten. Der Hamburger Senator schlägt dafür eine indexierte Budgetierung vor, die schon einmal in der Diskussion war. So könnte das bisherige Festsetzungsverfahren vereinfacht, objektiviert und staatsferner ausgestalten. Die Anstalten würden damit eine längerfristige Planungssicherheit erhalten.
Medienpolitik.net: Wo liegen für Ihre Landesregierung die medienpolitischen Schwerpunkte für 2024?
Brosda: Die Freiheit der Medien steht weltweit unter Druck. In Zeiten der Kriege und der Krisen gedeihen Desinformationen und Pressefeindlichkeit, auch in Deutschland. Zugleich brauchen wir gerade jetzt freie und verlässliche journalistische Berichterstattung. Ohne sie ist eine Demokratie nicht denkbar. Die Medienpolitik muss daher weiter die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass unsere Medienlandschaft auch in Zukunft frei, lebendig und vielfältig bleibt. Das ist die Grundlage dafür, dass wir eine demokratische Öffentlichkeit gewährleisten können, in der auch Kontroversen und Meinungsverschiedenheiten friedlich und freiheitlich verhandelt werden können.
Oben auf der Agenda der medienpolitischen Debatte wird im Jahr 2024 die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen. Schon jetzt ist jedoch absehbar, dass diese sich hauptsächlich an der konkreten Höhe des Rundfunkbeitrags abarbeiten wird. Dabei bräuchte es anstelle von langen Diskussionen um Symbolthemen eine echte und grundsätzliche Diskussion zu der Frage, was wir als demokratische Gesellschaft von öffentlich-rechtlichen Angeboten erwarten. Ich hoffe, dass der Zukunftsrat uns da gute Hinweise geben wird und wir auch in eine offene und ehrliche Diskussion über die Vorschläge kommen werden und uns nicht in der Debatte über den Rundfunkbeitrag verlieren. Damit würden wir der Bedeutung des Themas nicht gerecht.
Des Weiteren haben wir bereits den fünften Medienänderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht und wollen ihn im März 2024 unterzeichnen. Neben dem Bundes- müssen auch die Landesgesetze an den nunmehr bereits in Kraft getretenen EU Digital Services Act angepasst werden, mit dem im europäischen Binnenmarkt auch im Digitalen die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste geschützt werden und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden sollen. Hierzu haben die Länder einen guten Entwurf erarbeitet, der mit den Plänen des Bundes harmoniert.
Die Entwicklung bleibt gerade im Medienbereich weiter sehr dynamisch. Daher haben die Länder bereits den Entwurf eines sechsten Medienänderungsstaatsvertrags vorgelegt und zur Anhörung gestellt. Mit diesem soll die Novellierung des Jugendmedienschutzes umgesetzt und insbesondere das Ziel verfolgt werden, die Möglichkeit des technischen Jugendmedienschutzes in Deutschland zu verbessern. Hierfür wird ein Betriebssystem-Ansatz etabliert, mit dem Eltern ein sicherer und einfacher Weg geboten wird, auf einem Endgerät eine adäquate Altersstufe einzurichten. Die Erziehungsberechtigten können hierbei über das „Ob“ und das „Wie“ des Kinderschutzmodus entscheiden.
„Gefährdungen der Meinungsvielfalt sind in unserer komplexen, konvergenten Medienwelt auf vielerlei Weise denkbar.“
Schließlich würde ich mir wünschen, dass wir auch die Reform des Medienkonzentrationsrechts weiter voranschieben. Hier brauchen wir neue, passgenauere Regeln darüber, welche Verflechtungen, Zusammenschlüsse und weitere Phänomene im Medienmarkt eine Gefahr für die demokratische Meinungsbildung darstellen. Gefährdungen der Meinungsvielfalt sind in unserer komplexen, konvergenten Medienwelt auf vielerlei Weise denkbar. Das alte, fernsehkonzentrierte Medienkonzentrationsrecht, das nach wie vor an Zuschaueranteilen festmacht, ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Hier kann es durchaus Sinn ergeben, stattdessen die verschiedenen Teilsektoren des Medienmarktes in den Blick zu nehmen. Der European Media Freedom Act (EMFA) wird sehr wahrscheinlich am Ende auch Regelungen zur Medienkonzentration enthalten und könnte der Reform in Deutschland Auftrieb geben.
Grundsätzlich werden wir uns gemeinsam mit den Medienunternehmen weiter darüber Gedanken machen müssen, wie wir überhaupt in der grundlegend veränderten Medienwelt künftig noch gesicherte Informationen anbieten und das öffentliche Gespräch organisieren können. Deshalb ist es wichtig, dass wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Medienunternehmen im Blick behalten. Es ist falsch, sie durch übertriebene Werbeverbote oder neue vermeintliche Schutzvorgaben weiter zu schwächen. Es braucht weitere Klärung, wie ein gutes Nebeneinander von privatwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Angeboten im Digitalen möglich ist. Und es ist notwendig, die Transformation verlegerischer Angebote vom Print zum Digitalen mit einer zeitlich befristeten und degressiven Zustellförderung abzusichern. Das ist notwendig, nicht weil wir eine Branche wirtschaftlich sichern wollen, sondern weil die wirtschaftliche Kraft dieser Branche eine Grundlage ihrer demokratierelevanten Beiträge ist. Hier geht es zugleich auch um gesellschaftliche Aufklärung. Ich bin daher sehr gespannt auf die Debatten, die wir zum Beispiel in Hamburg im Rahmen der Initiative #UseTheNews weiter führen werden. Hierzu wird es aber auch notwendig sein, dass wir auch künftig Medien nicht nur als reine Wirtschaftsunternehmen betrachten, sondern als einen grundlegenden Pfeiler unserer Demokratie. Um das öffentliche Bewusstsein hierfür und insbesondere für die Bedeutung von Nachrichten zu stärken, startet die Initiative 2024 eine Kampagne, das „Jahr der Nachricht“, mit vielen Aktionen und Veranstaltungen in ganz Deutschland.
medienpolitik.net: Die Länder arbeiten intensiv an einem weiteren Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Welche Reformen müssten sich Ihrer Meinung nach unbedingt in einem solchen Medienänderungsstaatsvertrag wiederfinden?
Brosda: Die Mediennutzung unserer Gesellschaft verändert sich. Sie wird digitaler und vielfältiger, findet durch neue Anbieter und in neuen Formen statt. Zwar gibt es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch ein vergleichsweises großes Publikum, das seine Angebote klassisch linear nutzt, aber wer das bereits jetzt nicht mehr tut, der wird sich auch in Zukunft digital informieren. Wenn sich aber die Art und Weise, wie Menschen Medien rezipieren verändert, dann müssen das auch die rechtlichen Rahmenbedingungen tun, insbesondere die des von der Gesellschaft getragenen öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Länder haben sich bereits auf einen Ausbau des digitalen Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt und auf eine Fokussierung des Auftrags bei einer Stärkung der Aufsichtsgremien. Außerdem haben die Länder einheitliche Mindeststandards zur Stärkung von Compliance und Transparenz geschaffen. Aufgrund der besonderen Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich die Rundfunkkommission der Länder darauf verständigt, dass der begonnene Reformprozess weitergeführt werden muss, um ihn inhaltlich, finanziell und technisch zukunftsfest auszugestalten. Hierfür hat sie die Themen „Digitale Transformation gestalten und Qualität stärken“, „Strukturen und Zusammenarbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks optimieren und Beitragsstabilität sichern“ sowie „Good Governance weiter stärken“ als zentrale Reformfelder benannt. Hierzu arbeiten die Länder derzeit konkrete Regelungsvorschläge aus. Wichtig für die weitere Reform wird auch der Bericht des Zukunftsrats sein, von dem ich mir einen fachkundigen Impuls von außen und einen grundsätzlichen Blick in die Zukunft erhoffe, wie unser duales Mediensystem der Zukunft aussehen könnte.
„Es muss noch stärker begründet werden, warum öffentlich-rechtliche Medien in dieser individualisierten Medienwirklichkeit einen einzigartigen Mehrwert besitzen, der durch kein rein privatwirtschlich orientiertes Angebot ersetzt werden kann.“
Die Landesrundfunkanstalten haben ihrerseits erste Reformen auf den Weg gebracht, um Kooperationsfähigkeiten zu nutzen und bestehende Ressourcen zu bündeln. Diese internen Reformbestrebungen müssen zügig umgesetzt und weiter intensiviert werden. Dabei wird es aber auch wichtig sein, dass die Anstalten noch besser ihren Auftrag herausarbeiten und zum Beispiel Themen wie die Kulturberichterstattung nicht auf der Strecke bleiben. Die bisherigen Reformschritte sind richtig und wichtig. Wenn es jedoch darum geht, eine langfristige Perspektive für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu entwickeln, dann sollte der Ausgangspunkt der weiteren Reformüberlegungen die einfache aber entscheidende Frage sein, warum es in einer liberalen Demokratie klug und sinnvoll ist, sich auch in dieser sich verändernden Medienwelt, und gerade in dieser, weiterhin einen von der Gemeinschaft finanzierten Rundfunk zu leisten? Hierbei genügt es nicht auf die in der Vergangenheit entwickelten Begründungen abzustellen, die noch aus einer Zeit stammen, als die Frequenzen knapp und Medien klar voneinander abgrenzbar waren. Auch reicht es nicht aus, die Legitimation aus der bloßen Gewohnheit herzuleiten, dass es die Anstalten auch in Zukunft geben muss, weil es sie bereits schon in der Vergangenheit gegeben hat.
Vielmehr muss noch stärker begründet werden, warum öffentlich-rechtliche Medien in dieser individualisierten Medienwirklichkeit einen einzigartigen Mehrwert besitzen, der durch kein rein privatwirtschlich orientiertes Angebot ersetzt werden kann. Dass sie also auch als ein wichtiges Instrument unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft, als eine Institution des Gemeinwohls wahrgenommen werden. Denn als von der Gesellschaft getragene Einrichtungen haben die Öffentlich-Rechtlichen nur dann eine langfristige Perspektive, wenn sie auch ihrer Rolle in der Gesellschaft gerecht werden. Es ist kein Zufall, dass für Kräfte, die ein Interesse daran haben dem freien Austausch und damit der liberalen Demokratie insgesamt zu schaden, die Schwächung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer zu den ersten und wichtigsten Zielen gehört.
Ein Blick andere Länder zeigt, dass es gut ist, einen Rundfunk zu haben, der rechtlich dazu verpflichtet ist zu einer inhaltlichen Vielfalt beizutragen, wie sie alleine über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann. Im Gegensatz zu den Privaten kann und muss er mit einem Gesamtangebot für alle einen integrativen und von öffentlich-rechtlichen Qualitätsmaßstäben geprägten Kommunikations- und Debattenraum schaffen. Aus seiner Beitragsfinanzierung erwächst eine größere gesellschaftliche Verantwortung, aber auch mehr programmliche Freiheiten. Er kann auch mal etwas vollständig neues wagen, uns irritieren und inspirieren, neue Formen und Formate entwickeln.
Wenn wir von den Anstalten mehr Innovationen und Kreativität fordern, dann müssen wir als Medienpolitik aber auch bereit sein, ein Stück weit die regulatorischen Fesseln zu lösen und ihnen größere Programmfreiheiten an die Hand zu geben. Denn das Wissen, wie der Auftrag am besten erfüllt werden kann, liegt nicht in den Staats- und Senatskanzleien der Länder, zumal wir mit zu kleinteiligen Regelungen und langen Staatsvertragsverfahren der Medienrealität gegebenenfalls ohnehin hinterher regulieren. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag mit seiner ermöglichten Flexibilisierung hat hierzu einen ersten wichtigen Beitrag geliefert. Überlassen wir den öffentlich-rechtlichen Anstalten bei ihrer Auftragserfüllung mehr Freiheiten und geben ihnen eine größere Eigenverantwortung, dann braucht es aber auch ein zeitgemäßes Finanzierungsverfahren, das diesen Freiheiten gerecht wird. Das jetzige Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags ist in der verfassungsrechtlichen Theorie bereits weitgehend entpolitisiert. Es hat sich in der Praxis aber auch gezeigt, dass sich an diesem Verfahren zunehmend Grundsatzdebatten zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt aufhängen. Es gilt daher, das Verfahren wieder zu versachlichen und an einer bedarfsgerechten Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen auszurichten. Eine indexierte Budgetierung würde das bisherige Festsetzungsverfahren vereinfachen, objektivieren und staatsferner ausgestalten sowie den Anstalten einen verlässlichen finanziellen Rahmen vorgeben, in dem sie ihren Auftrag freier und eigenverantwortlicher als bisher erfüllen können und dies mit einer längerfristigen Planungssicherheit.
Im Januar wird die Rundfunkkommission erneut über die Empfehlungen des Zukunftsrats und die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beraten. Dies wäre als Medienpolitik einmal ein guter Zeitpunkt, nicht wieder nur über die Höhe des Rundfunkbeitrags zu sprechen, sondern allgemein darüber, warum es öffentlich-rechtlich finanzierte Medien in Zeiten der digitalen Angebotsvielfalt braucht. Ausgehend von diesem Verständnis kann dann die duale Medienordnung der Zukunft entwickelt werden.