Antworten von Axel Wintermeyer (CDU), Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Hessens und Dr. Jörg Mielke (SPD), Chef der Staatskanzlei Niedersachsens
Während Niedersachsen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab 2025 bisher ablehnt, will Hessen der KEF-Empfehlung folgen. Allerdings ist Jörg, Mielke, Chef der Staatskanzlei Niedersachsens, in der Umfrage von medienpolitik.net vom absoluten „Nein“ ein wenig abgerückt und sagt jetzt: „Ausgehend von 18,36 Euro sollte dieser deshalb so stabil wie möglich bleiben.“ Was „möglich“ ist, muss also auch für Niedersachsen die KEF entscheiden. Allerdings fordert Mielke, Doppel- und Mehrfachstrukturen genauso auf den Prüfstand zu stellen, wie redundante Angebote. Für Axel Wintermeyer, routinierter Staatskanzleichef und Medienpolitiker aus Hessen, ist die KEF-Empfehlung weiterhin die „Grundlage der Entscheidungen der Landesregierungen und Landesparlamente“. Die designierte Regierungskoalition in Hessen, so Wintermeyer, befürwortet eine Indexierung des Rundfunkbeitrags, „die uns so manches Verfahren in Karlsruhe erspart hätte, wenn wir sie früher eingeführt hätten“. Zugleich verlangt der Staatskanzleichef „eine umfassende Kooperation und effektive Arbeitsteilung sowohl innerhalb der ARD als auch mit Blick auf das ZDF und das Deutschlandradio“.
Axel Wintermeyer, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Hessens:
medienpolitik.net: Wo liegen für Ihre Landesregierung die medienpolitischen Schwerpunkte für 2024?
Wintermeyer: Auch 2024 wird die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein medienpolitischer Schwerpunkt sein. Dass weitere Reformen nötig sind, stellt auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst nicht in Frage. Wir Länder unterstützen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in diesem wichtigen Reformprozess. Mit dem 3. MÄStV haben wir die Rahmenbedingungen für mehr Digitalisierung und eine stärkere Fokussierung des Auftrags auf den Online-Bereich auf den Weg gebracht. Mit dem 4. MÄStV, der am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, haben die Länder einheitliche Compliance- und Transparenz-Vorgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschaffen. Die hierdurch angestoßenen Reformen müssen aktiv und engagiert fortgesetzt werden. 2024 wollen wir deshalb einen dritten Reformstaatsvertrag vorbereiten, auf den ich noch zu sprechen komme. Unabhängig hiervon haben wir das derzeit laufende unabhängige KEF-Verfahren zu sehen, denn dies gibt es gerade deshalb, weil uns Karlsruhe ein prozedural abgesichertes Beitragsfestsetzungsverfahren auferlegt hat. Hier sind wir noch mitten im Verfahren. Die unabhängige KEF hat ihren 24. Berichtsentwurf vorgelegt und die Finanzbedarfe der Anstalten nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit umfassend überprüft. Mitte Dezember hat hierzu eine Anhörung der Länder und der Anstalten durch die KEF stattgefunden. Nach Auswertung der Anhörung wird die KEF im Februar ihre Beitragsempfehlung abgeben. Diese Empfehlung ist dann Grundlage der Entscheidungen der Landesregierungen und Landesparlamente. Ganz unabhängig hiervon arbeiten wir in der Rundfunkkommission der Länder an Vorschlägen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im Januar erwarten wir die Reformvorschläge des Zukunftsrates. Die Länder haben Ende Januar 2024 eine Klausurtagung anberaumt, in der die einzelnen Reformstränge zusammengeführt werden sollen. Zu den verschiedenen Reformvorschlägen werden wir die KEF bitten, die finanziellen Auswirkungen dieser Vorschläge in einem Sondergutachten zu bewerten.
Im Dezember 2023 hat die Rundfunkkommission der Länder den 5. Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen. Hierin sind unter anderem Anpassungen im Hinblick auf den Digital Services Act und das geplante Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes vorgesehen. Es erfolgen weiterhin Klarstellungen, insbesondere bei der Verpflichtung zur Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen im Privatfernsehen. Hierfür haben wir uns immer eingesetzt. Ich gehe davon aus, dass dieser Staatsvertrag auf der März-MPK beschlossen und dann die Ratifizierungsverfahren im Landtag anschließen können. Bezogen auf das Digitale-Dienste-Gesetz ist hierzu jedoch erforderlich, dass der Bund sein Gesetzesvorhaben endlich voranbringt. Ferner werden sich die Länder weiter vertieft mit der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sowie dem European Media Freedom Act auseinandersetzen, für den sie auf EU-Ebene die Verhandlungsführung innehaben.
Die Hessische Landesregierung hat im Sommer dieses Jahres das Strategieforum Medienkompetenz gegründet. Medienkompetenz ist ein zentraler Stützpfeiler einer starken und lebendigen Demokratie. Informationen einordnen, Absender und ihre Intentionen einschätzen und bewerten zu können, ist für eine stabile Demokratie unerlässlich. Wer diese Kompetenz erworben hat, kann Des- und Misinformationen erkennen und begegnen. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist heute wichtiger denn je. Die Chancen der Nutzung von bspw. künstlicher Intelligenz steigen. Zugleich birgt die sich rasant entwickelnde Technik erhebliche Risiken, indem mittels dieser ungefiltert Meinungen produziert und als Nachrichten in den Neuen Medien platziert werden. Menschen aller Altersgruppen müssen Zugang zu Angeboten erhalten, die ihnen helfen, Manipulation, Demagogie, und Populismus zu erkennen und Fake News von seriösen Nachrichten zu unterscheiden. Deshalb werden wir in Hessen die Informationen zur Medienkompetenz gemeinsam mit starken Partnern im Strategieforum Medienkompetenz bündeln und für die Bürgerinnen und Bürger einfach zugänglich gestalten. Einer der medienpolitischen Schwerpunkte im Jahr 2024 wird daher sein, die begonnene Arbeit des Strategieforums fortzusetzen und auszubauen.
„Ja zu mehr Kooperation und mehr Arbeitsteilung. Aber ich sage auch, dass dies nicht auf Kosten der föderalen Vielfalt gehen darf.“ Axel Wintermeyer
medienpolitik.net: Die Länder arbeiten intensiv an einem weiteren Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Welche Reformen müssten sich Ihrer Meinung nach unbedingt in einem solchen Medienänderungsstaatsvertrag wiederfinden?
Wintermeyer: Wir arbeiten in der Tat intensiv an weiteren Reformmaßnahmen, um den Anstalten eine Verbesserung der Strukturen und der Zusammenarbeit zu ermöglichen, die zu nachhaltigen Einsparungen führen sollen. Konkrete Maßnahmen werden wir, wie bereits dargelegt, Ende Januar zunächst intern beraten, nachdem wir dann auch die Vorschläge des Zukunftsrates einbeziehen können. Mir geht es darum, dort Reformen auf den Weg zu bringen, wo sie nötig sind. Wohl wissend, dass auch die Anstalten schon vielfältige Reformen und Innovationen zur digitalen Transformation vorbereitet haben. In diesem Sinne wollen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig machen. Hierzu gehört auch, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten. Die designierte Regierungskoalition in Hessen befürwortet eine Indexierung des Rundfunkbeitrags, die uns so manches Verfahren in Karlsruhe erspart hätte, wenn wir sie früher eingeführt hätten. Wenn wir dies noch mit nachhaltigen Rationalisierungseffekten im Sinne eines Rationalisierungsmodells verbinden können, sind wir auf einem guten Weg. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist immer noch der „Fels in der Brandung“, der uns in Zeiten von Fake News und Filterblasen Orientierungshilfe bietet. Wir stehen hinter einem starken öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Es muss sich allerdings auch die gesamte Gesellschaft in den Angeboten des öffentlich-rechtlicher Rundfunk wiedererkennen können. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich auf seine Kernkompetenzen Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, konzentrieren.
Die auch von der KEF aufgezeigten Wirtschaftlichkeitspotenziale müssen genutzt werden. Eine umfassende Kooperation und effektive Arbeitsteilung sowohl innerhalb der ARD als auch mit Blick auf das ZDF und das Deutschlandradio ist nötig. Gerade die Digitalisierung und eine stärke Fokussierung auf den Onlinebereich bieten viele neue Möglichkeiten für weitere Kooperationen. Die Eigenständigkeit der kleineren und mittleren Anstalten darf dabei aber nicht unter die Räder kommen. Deshalb: Ja zu mehr Kooperation und mehr Arbeitsteilung. Aber ich sage auch, dass dies nicht auf Kosten der föderalen Vielfalt gehen darf. Diese föderale Vielfalt spiegelt sich in der föderalen Struktur der ARD wider. Ebenso wie die föderale Struktur eine große Stärke der ARD ist, ist der föderale Aufbau unseres Landes eine große Stärke unserer Demokratie.
Zugleich begrüße ich die Bildung von Kompetenzzentren innerhalb der ARD, die bei übergreifenden Themen Inhalte für alle bereitstellen sollen. Durch den Abbau von Mehrfachstrukturen können Synergien erreicht und Ressourcen frei werden. Gemeinsame Dienstleistungen und Shared Services in den Bereichen Personal, IT, Marketing und Beschaffung sind hier der richtige Weg.
Auch die Entwicklung einer gemeinsamen digitalen Plattform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat hier eine zentrale Bedeutung. Gleiches gilt für die Bildung eines gemeinsamen digitalen Streaming-Netzwerks. Die Nutzerfreundlichkeit der Mediatheken von ARD und ZDF sollte deutlich verbessert werden. Beitragsfinanzierte Mediatheken sollten genauso nutzerfreundlich ausgestaltet sein wie z.B. das Angebot von Netflix.
Unabhängig hiervon müssen auch beim öffentlich-rechtlicher Rundfunk die Grundsätze von Good Governance und Compliance gelten, wie dies beim HR schon vorbildhaft der Fall ist. Dies schließt wertegebundene Führungsprinzipien für die Geschäftsführung sowie eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Geschäftsführung mit den Gremien ein. Mindestens genauso wichtig ist die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Menschen unter den Bedingungen der Plattformökonomie auch in Zukunft noch regionale Inhalte anbieten kann, damit sich die Menschen über das Geschehen vor Ort informieren, um sich einmischen und engagieren zu können. Denn regionale Inhalte transportieren ein Stück Heimat und stärken damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Regionale Inhalte müssen deshalb auch Gegenstand von gemeinsamen Plattformstrategien sein.
Dr. Jörg Mielke, Chef der Staatskanzlei Niedersachsens:
Medienpolitik.net: Wo liegen für Ihre Landesregierung die medienpolitischen Schwerpunkte für 2024?
Mielke: Ganz oben auf der Prioritätenliste für 2024 stehen die Reform des beitragsfinanzierten Rundfunks sowie dessen Finanzierung. Ziel sollte es sein, schon im ersten Quartal wichtige Weichenstellungen vorzunehmen. Der von den Ländern eingesetzte Zukunftsrat hat angekündigt, im Januar seine Reformvorschläge zu unterbreiten. Sowohl diese als auch der von unserer Arbeitsebene erstellte Katalog möglicher Maßnahmen werden in der für Monatsende geplanten Klausur der Rundfunkkommission zu beraten sein. In dieser wichtigen Phase dürfte dann auch der 24. Bericht der KEF vorliegen. Alles in allem gute Voraussetzungen, um auf gesicherter Grundlage über die weiteren Reformschritte zu entscheiden.
Die Trilogverhandlungen zum European Media Freedom Act stehen kurz vor dem Abschluss. Sobald die Verordnung in Kraft tritt wird die Ländergemeinschaft prüfen müssen, inwiefern die nationale Mediengesetzgebung an das europäische Recht angepasst werden muss.
Die Länder planen die Novellierung des Jugendmedienschutzes. Wie bereits in Frankreich und Italien soll auch den Eltern in Deutschland eine leicht zugängliche und leicht zu bedienende Jugendschutzvorrichtung bei jedem Gerät zur Verfügung stehen, mit dem Kinder und Jugendliche üblicherweise online gehen. Dies wäre ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem Status quo. Nach Auswertung der Anhörung ist vorgesehen, dass die MPK im Frühjahr den sechsten Medienänderungsstaatvertrag beschließt. Nachfolgend muss er dann von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert werden.
Das Filmfördergesetz des Bundes läuft am 31.12.2024 aus. Daher arbeiten Bund und Länder bereits seit Monaten an einer Novellierung der Filmförderung des Bundes, die erhebliche Auswirkungen auf die regionalen Filmförderungen wie die der nordmedia, der Filmförderung der Länder Niedersachsen und Bremen, haben wird. Ob der Reformprozess gelingt, hängt ganz maßgeblich von der Kompromissfähigkeit der Ampelregierung in Berlin ab. Parallel dazu arbeiten Bund und Länder an einer bundesweiten Harmonisierung der Fördervoraussetzungen und an einer Verfahrensvereinfachung bei Filmprojekten, an deren Finanzierung in der Regel mehrere Fördereinrichtungen beteiligt sind.
„Ein bewusst in Kauf genommener Umweg ist oft die beste Option, während vermeintliche Abkürzungen manchmal in die Irre führen.“ Jörg Mielke
medienpolitik.net: Die Länder arbeiten intensiv an einem weiteren Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Welche Reformen müssten sich Ihrer Meinung nach unbedingt in einem solchen Medienänderungsstaatsvertrag wiederfinden?
Mielke: Es gilt, nichts Geringeres als die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz des beitragsfinanzierten Rundfunks zu sichern. Wie bei einer Bergwanderung lässt sich dieses übergeordnete Ziel nicht auf dem kürzesten Weg erreichen. Ein bewusst in Kauf genommener Umweg ist oft die beste Option, während vermeintliche Abkürzungen manchmal in die Irre führen. Es ist noch zu früh, einzelne Reformmaßnahmen als unverzichtbar zu betrachten. Viel wichtiger ist doch das Maßnahmenpaket, das am Ende zu schnüren ist. Die Akzeptanz ist unmittelbar verknüpft mit der Höhe des Rundfunkbeitrags. Ausgehend von 18,36 € sollte dieser deshalb so stabil wie möglich bleiben. Deshalb gehören Doppel- und Mehrfachstrukturen genauso auf den Prüfstand wie redundante Angebote. Und der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag gibt den Anstalten schon heute die Möglichkeit, sich von linearen Programmen zu trennen.
Umgekehrt ist die Kooperation zwischen den Anstalten auszubauen. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit mit kommerziellen Mitbewerbern, die ebenfalls einem erheblichen Kostendruck unterliegen. Beispielhaft sei hier der gemeinsame Erwerb von Sport- und Filmrechten erwähnt. Für viele private Veranstalter geht es schon heute ums nackte Überleben. Eine gemeinsame deutschsprachige Onlineplattform dürfte nicht nur den Erwartungen und Nutzungsgewohnheiten jüngerer Menschen entgegenkommen, sondern darüber hinaus unser duales Mediensystem stärken. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben bereits einen eigenen Reformprozess eingeleitet, der in die richtige Richtung weist und Vieles von dem aufgreift, was die Länder in ihrer ersten Klausur zu diesem Thema in Deidesheim erörtert haben. Wir befinden uns in einem kontinuierlichen Austausch mit den Intendantinnen und Intendanten sowie der KEF. Verlauf und Ergebnisse dieser Gespräche signalisieren, dass alle Beteiligten grundsätzlich am selben Strang ziehen – wenn auch der eine etwas mehr und der andere bislang eher weniger.