Der Fokus muss auf Anreizen statt auf Zwang liegen

14. August 2025
Zur Reform der Film- und Serienförderung: Im Dialog zu erfolgreicher Standortpolitik

Bitkom begrüßt grundsätzlich das Engagement der Bundesregierung für eine Stärkung des Film- und Serienstandorts Deutschland. Sowohl beim Münchner Filmgipfel als auch beim sogenannten „Streamer-Gipfel“ wurde deutlich, dass zukunftsfeste Lösungen für erfolgreiche Filme und Serien aus Deutschland und einen erfolgreichen Produktionsstandort Deutschland im Dialog mit allen Marktpartnern gesucht werden sollen – ausgerichtet an den individuellen Fähigkeiten aller Akteure des Markts und am Interesse des Publikums, heißt es in einem Positionspapier des Verbands.

Mit Sorge nimmt Bitkom nun zur Kenntnis, dass die Bundesregierung diesen erfolgversprechenden Weg dem Anschein nach verlassen hat, ohne, dass der bisher mit wichtigen Teilen der Branche geführte Dialog hierzu einen Anlass gegeben hätte. Die Ankündigung des Staatsministers am 30. Juli 2025, die bestehenden Fördermittel für Produzenten in Deutschland zeitweise zu erhöhen, wenn zugleich eine Investitionsverpflichtung für Video-on-Demand-Anbieter (VoD) eingeführt wird, würde vielmehr den zunächst angekündigten und verfolgten Ansatz konterkarieren. Zugleich bricht der jetzt verkündete Ansatz mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, indem auf der Förderseite das eigentlich angekündigte „Steueranreizmodell“ durch eine, für höchstens drei Jahre in Aussicht gestellte, reine Fortführung der bestehenden Fördertöpfe für Produzenten ersetzt wird. Statt der von allen Akteuren dringend benötigten Planungssicherheit entstehen durch diesen überraschenden Schritt – offenbar motiviert durch Vorstellungen einer zeitnah abzuschließenden Haushaltsplanung – neue Unsicherheiten für alle Marktbeteiligten.

Unklarheit des „neuen Prozesses“

Die Ankündigung, von 2026 bis höchstens 2028 jährlich zusätzliche 117 Mio. EUR Fördermittel zugunsten von Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF) an die Einführung einer Investitionsverpflichtung zu koppeln, wirft zudem erhebliche ordnungspolitische Fragen auf: So bleibt etwa unklar, anhand welcher Kriterien, wem gegenüber und mit Wirkung ab welchem Zeitpunkt eine Entsperrung der Mittel erklärt wird. Damit steht nicht nur die (ohnehin aufgrund der Länderzuständigkeit eingeschränkte) inhaltliche Federführung des BKM infrage. Es galt eigentlich als seit Langem erkannt, dass Planbarkeit und Verlässlichkeit benötigt werden, damit Unternehmensentscheidungen getroffen werden können, die den Produktionsstandort Deutschland nach vorne bringen.

Genehmigungsvorbehalt schafft Unsicherheit

Weiterhin bleibt selbst eine unter Bedingungen gestellte Erhöhung der Mittel für DFFF und GMPF deutlich hinter den Erfordernissen eines international wettbewerbsfähigen Produktionsstandorts zurück. Im Unterschied zum im Koalitionsvertrag festgeschriebenen steuerlichen Anreizmodell, das ungedeckelt und unabhängig vom Haushaltsturnus Investitionen gefördert hätte, bietet der jetzige, mit der Branche nicht abgestimmte Vorschlag keine Planungssicherheit für substanzielle Investitionsentscheidungen und verfehlt damit sein Ziel: Investitionsentscheidungen der Unternehmen werden Jahre im Voraus getroffen, heute für Projekte, die bis Ende der Legislatur überwiegend gar nicht realisiert werden können. Es bleibt damit beim bestehenden Wettbewerbsnachteil zu den anderen Produktionsstandorten in Europa, die verlässliche steuerliche Anreize bieten. Um Deutschland nachhaltig zu stärken, bedarf es eines systematischen Ansatzes, der Planungssicherheit, Verlässlichkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt stellt. Deutschland sollte auch beim steuerlichen Anreizsystem seinem politischen Anspruch folgen und neu und zukunftsorientiert denken – föderale Strukturen dürfen kein Hinderungsgrund sein. Statt in alten Mustern zu verharren, braucht es innovative Lösungen, die behördliche und formalistische Hindernisse überwinden.

Investitionsverpflichtung verfehlt Marktimpuls

Gleichzeitig bleibt die geplante gesetzliche Verpflichtung für VoD-Anbieter, einen signifikanten Anteil ihres Umsatzes in europäische Produktionen und entlang starrer Subquoten zu investieren, ein massiver und verfassungsrechtlich bedenklicher Eingriff in einen wettbewerbsintensiven, international orientierten Film- und Serienmarkt, in dem alle Mediendienste auf Abruf - lokal wie international - zur Medienvielfalt beitragen Ein starres Modell kann den vielfältigen Angeboten und deren spezifischen Ausrichtungen nicht ausreichend Rechnung tragen und lässt die tatsächliche Marktnachfrage außer Acht. Dabei sind die verfassungs- und europarechtlichen Grenzen für eine solche Regulierung eng gesteckt: Jede Investitionsverpflichtung muss den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Nicht-Diskriminierung entsprechen und das Verbot der Überforderung beachten. Dies gilt umso mehr, als die VoD-Anbieter bereits heute über die Filmförderungsabgabe sowie Quoten- und Herausstellungsvorgaben erheblich zur Finanzierung des deutschen Films beitragen. Zudem erlauben europarechtliche Vorgaben keine gezielte Förderung von Produktionen in Deutschland, sondern nur die Förderung europäischer Werke. Eine Investitionsverpflichtung würde dem Produktionsstandort Deutschland daher gar nicht zugutekommen, erst recht nicht in der breiten Vielfalt seiner Unternehmen. Stattdessen belastete er den ohnehin schon stark regulierten Markt weiter durch einen neuen, erheblichen Verwaltungsaufwand für Umsetzung und Kontrolle der Verpflichtung. Die Chancen, die auch internationale VoD-Anbieter für den Markt bereithalten – hohe Produktionsqualität, Risikobereitschaft für neue Stoffe und Genres, internationales Know-how und Entwicklung lokaler Talente und Crews – werden von einer Investitionsverpflichtung ebenso ignoriert wie unterschiedliche Geschäftsmodelle der verschiedenen lokalen und internationalen Anbieter.

Dialog erforderlich: Konstruktive Vorschläge

Bitkom steht für einen ganzheitlichen Ansatz zur Stärkung des Produktionsstandorts Deutschland im echten Dialog mit allen Marktakteuren. Dazu zählen:

 - Anerkennung der angekündigten Aufstockung der Förderung bei GMPF und DFFF als Zwischenlösung ohne Koppelung an die Einführung einer Investitionsverpflichtung.

- Ergebnisoffene Prüfung eines wettbewerbsfähigen Steueranreizmodells nach internationalem Vorbild.

- Echter Branchendialog unter Einbeziehung aller relevanter Akteure über zukunftsfähige Förderinstrumente und eine mögliche Selbstverpflichtung der Streaming-Anbieter.

- Evaluierung bestehender Förderinstrumente entlang des Erfolgs der geförderten Produktionen beim Publikum.

Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren wollen wir daran arbeiten, Deutschland als Quelle großartiger Geschichten und als Produktionsstandort international wettbewerbsfähig aufzustellen. Der Fokus muss dabei auf Anreizen statt auf Zwang, auf Dialog statt auf Vorgaben und auf nachhaltigen statt auf kurzfristigen Lösungen liegen. Nur so können wir das kreative und wirtschaftliche Potenzial des Standorts Deutschland voll ausschöpfen und mehr hochwertige Produktionen „Made in Germany“ ermöglichen.

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