Von Helmut Hartung, Chefredakteur www.medienpolitik.net
Dem Regierenden Bürgermeister Berlins, Kai Wegner (CDU), und dem Ministerpräsidenten Brandenburgs, Dietmar Woidke (SPD), war in ihren Statements die Genugtuung über die gescheiterte Klage des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) vor dem Bundesverfassungsgericht anzumerken. Die Intendantin des RBB, Ulrike Demmer, hatte im November 2024 gegen wichtige Teile des novellierten RBB-Staatsvertrages, Verfassungsklage erhoben. „Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine wichtige Entscheidung über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks getroffen – und die Länder Berlin und Brandenburg in ihrem Ziel, den Rundfunk Berlin-Brandenburg zukunftsfest aufzustellen, bestätigt. Nicht nur aus Anlass des rbb-Skandals war es notwendig, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seinen Strukturen zu reformieren, um seine Glaubwürdigkeit wieder herzustellen und seine Leistungsfähigkeit zu verbessern“, sagte Wegner. Und Woidke betonte, der Staatsvertrag „ist die direkte Antwort auf den massiven Vertrauensverlust, den die frühere Leitung des Senders ausgelöst hatte. Wir haben an zahlreichen Stellschrauben gedreht, um eine Verschwendung von Beitragsmitteln für die Zukunft auszuschließen.“
In ihrem Beschluss vom 23. Juli 2025 stellen die Karlsruher Richter im ersten Leitsatz fest: „Bei der Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat der Gesetzgeber den Anforderungen zu genügen, die aus der Sicherung seiner Funktionsfähigkeit, der Programmautonomie und dem aus dem Erfordernis der Vielfaltsicherung resultierenden Gebot der Staatsferne folgen.“ In verschiedenen Entscheidungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk hatte das Bundesverfassungsgericht mehrfach darauf verwiesen, dass die Länder bei der Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen „weiten Gestaltungsspielraum“ hätten. Doch dieser wurde bisher kaum ausgenutzt, um ARD, ZDF und Deutschlandradio so zu beauftragen, dass ihre Aufgaben sparsam, unter Berücksichtigung eines sich weiter entwickelnden Medienmarktes und einer veränderten Mediennutzung erfüllt werden. So stellte das Gericht am 20. Juli 2021 im Beschluss zur bedarfsgerechten Finanzierung fest: „Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im Rahmen der dualen Rundfunkordnung, das heißt im Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatwirtschaftlichem Rundfunk, die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zu. Er hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann“.
Das bedeutet zugleich, Programme nicht anzubieten, die auch über die private Medien konsumiert werden können. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss also Sendungen mit Augenmaß und Verhältnismäßigkeit beauftragen, produzieren und verbreiten. Dieses vernünftige Maß hat unter anderem der RBB über Jahre vermissen lassen. Das Ergebnis waren anscheinend Misswirtschaft, überzogene Kosten, Turbulenzen im Sender und schwindende Akzeptanz der Beitragszahler. In der Folge reihen sich Prozess an Prozess, steigen die Ausgaben des Senders für Ausgleichszahlungen und Rechtsanwälte. Das zwingt jetzt zu Einsparungen bei Personal und Produktionskosten und sind nicht das Resultat einer wirtschaftlich vernünftigen Strategie.
Seit 1. Januar 2024 ist der neue Staatsvertrag in, der das bisher weitest gehende Regelwerk für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk darstellt, in Kraft. Kern der Novellierung ist eine bessere Kontrolle durch Verwaltungsrat und Rundfunkrat sowie durch die Rechnungshöfe, eine höhere Wirtschaftlichkeit, ein wirksames Compliance-System und größere Transparenz. Darüber hinaus wurde das Intendantengehalt gedeckelt und die Geschäftsleitung verschlankt. In dem RBB-Gesetz werden viele Vorschläge der zwei Landesrechnungshöfe aufgegriffen, die diese nach umfangreichen Prüfungen des RBB im Juni erarbeitet hatten. Darin hatten die Prüfer unter anderem selbstherrliche Entscheidungen, eine Verschwendung von Beitragsmitteln und ungerechtfertigte Gehaltsstrukturen kritisiert. „Der RBB hat lange über seine Verhältnisse gelebt“, stellte Berlins Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen fest. Sehenden Auges habe sich der Sender seit Beginn des Prüfungszeitraums 2017 „zusätzliche Ausgaben geleistet“, ohne, dass dem ausreichende Einnahmen gegenübergestanden hätten.
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss Sendungen mit Augenmaß und Verhältnismäßigkeit beauftragen, produzieren und verbreiten.“
Der Staatsvertrag wurde in weiten Teilen von der Leitung des Senders kritisiert. Er sei „in Teilen ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit und Selbstverwaltung des Senders. Durch Mehrkosten im linearen Bereich fehle Geld für Investitionen in Inhalte für jüngere Menschen. Der Staatsvertrag mache den rbb nicht schlanker, sondern teurer“, wurde behauptet. Man habe die Krise nicht vergessen, sagte Demmer damals. Im November 2024 reichte der Sender, dann die Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.
Der Schriftsatz des Berlin-Brandenburger Senders richtete sich vor allem gegen drei Punkte: die Organisation der Geschäftsleitung, die Festlegung von Regionalstudios und -büros in Brandenburg sowie die Mindestzeit für die Auseinanderschaltung der Programme. Die Verfassungsrichter zerpflückten die Klage Punkt für Punkt und urteilten, dass bei der Organisation der Geschäftsleitung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen kein bestimmtes Strukturmodell vorgegeben sei. Vielmehr komme ihm Gestaltungsfreiheit zu, sofern die Funktionsfähigkeit des Rundfunks nicht gefährdet werde. Die Festlegung einer begrenzten Mindestzahl an Standorten von regionalen Organisationseinheiten einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt (wie Regionalstudios und Regionalbüros) sei mit der Rundfunkfreiheit vereinbar. Sie diene der regionalen Vielfalt im Programm und werde hier dem Wesen der Mehrländerrundfunkanstalt gerecht. Auch eine staatsvertragliche Mindestzeitvorgabe für die Auseinanderschaltung der Landesfernsehprogramme sei − jedenfalls bei einer Mehrländerrundfunkanstalt in föderaler Verantwortungsgemeinschaft − mit der Programmfreiheit vereinbar, wenn sie zeitlich eng begrenzt sei und weiten Raum zur autonomen Ausfüllung lasse.
Der rbb ist durch die Novellierung des Staatsvertrages nicht in seiner Rundfunkfreiheit verletzt, stellt das Gericht fest. Die Rundfunkfreiheit sei auf die Gewährleistung freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung in einem umfassenden Sinn ausgerichtet. Freie Meinungsbildung als Voraussetzung sowohl der Persönlichkeitsentfaltung als auch der demokratischen Ordnung vollziehe sich in einem Prozess der Kommunikation. Der Rundfunk ist ein Medium und Faktor dieses verfassungsrechtlich geschützten Prozesses. Die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Ordnung sei Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum habe. Er habe für die erforderlichen Vorbedingungen Vorsorge zu treffen, resümiert der aktuelle Beschluss.
Der RBB-Staatsvertrag ist auch Vorbild für einige Änderungen des Medienstaatsvertrag, der am 1. Dezember 2025 in Kraft treten soll und über den gegenwärtig in den Landtagen entschieden wird, oder der bereits beschlossen worden ist. Diese verfassungsrechtliche Bestätigung der Reformen bei der Berlin-Brandenburger Anstalt, sollte alle denen Mut machen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter reformieren, wirtschaftlicher und schlanker umbauen wollen. Auch wenn der erneuerte Medienstaatsvertrag noch nicht in Kraft ist, sollte bereits am Entwurf der nächsten Novelle gearbeitet werden.
Am 2. Dezember 2023 schrieb Michi aus Prenzlauer Berg als Kommentar zur RBB-Meldung über den neuen Staatsvertrag: „Finde den rbb nicht schlecht. Aber nach den ganzen Skandalen sollte man eher schweigen. Im Übrigen kann ein gutes Programm auch mit weniger Geld gemacht werden. Man muss nicht alles künstlich am Leben halten aber eben auch nicht ständig das Rad neu erfinden.“ Der RBB sollte besser auf seine Nutzer hören.
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