„Die dritte Stufe des KEF-Verfahrens, ist höchst gefährdet oder gar obsolet“

24. Januar 2025
Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei in Thüringen
Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei in Thüringen
Thüringen will Enquetekommission für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach dem Vorbild von Sachsen-Anhalt einsetzen. Die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio sollen spätestens 2027 einen Plan für einen vollständigen UKW-Ausstieg während der Beitragsperiode 2029 bis 2032 vorlegen.

Fragen an Stefan Gruhner (CDU), Chef der Staatskanzlei in Thüringen

Die Thüringen Landesregierung sieht Prozesse und Entwicklungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich kritischer als das links-grüne Vorgängerkabinett. Aus Sicht der neuen „Brombeer-Koalition“, die seit dem 12. Dezember vergangenen Jahres die Geschäfte führt, ist dieser Reformstaatsvertrag nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein sinnvoller erster Schritt einer Präzisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Denn dieser lebe nur vordergründig „von der Mauer aus Urteilen, die das Bundesverfassungsgericht zu seinem Schutz erbaut hat.“ Er lebt vielmehr von einer echten, möglichst hohen Akzeptanz möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger. Und die werde er auf Dauer nur erhalten und stärken, wenn er ausgewogen, multiperspektivisch und also kritisch in alle Richtungen blickt und berichtet, sagt Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei in Thüringen. Er halte es für keine gute Idee von ARD und ZDF, sich längerfristig mit dem Bundesverfassungsgericht gegen die Länder zu verbünden. Akzeptanz lasse ich nur durch ein Miteinander von Medien und Medienpolitik erreichen, nicht durch ein andauerndes öffentlich ausgetragenes Gegeneinander in elementaren Fragen.

medienpolitik.net: Herr Gruhner, wo liegen für Ihre Landesregierung die medienpolitischen Schwerpunkte für 2025?

Gruhner: Lassen Sie mich zunächst auf Thüringen eingehen, dann auf die Ländergemeinschaft sowie auf medienpolitisch bedeutsame Vorhaben des Bundes und abschließend auf die europäische Medienpolitik. Für Thüringen hat sich die neue Landesregierung, die sog. Brombeer-Koalition, in ihrem Regierungsvertrag in medienpolitischer Hinsicht Einiges vorgenommen: Im Zentrum stehen zu Beginn zwei neue Kommissionen: Die erste Kommission soll sich der Zukunft der Medienlandschaft und des Medienstandortes Thüringen widmen. In einem kleinen Land stehen private Medienanbieter vor besonderen Herausforderungen, um einerseits wirtschaftlich arbeiten zu können und andererseits alle Bevölkerungsgruppen in allen Landesteilen zu erreichen. Vielfältige Berichterstattung muss auch in Zukunft gewährleistet bleiben. Der Medienstandort Thüringen soll weiter ausgebaut werden. Thüringen ist DAS Kindermedienland und soll es bleiben. Daher gilt es, unter anderem das Kindermedienzentrum, die Entwicklung von Lehr- und Lernmedien, aber auch die Bürgermedien und den privaten Rundfunk zu stärken.  Für diese und weitere Punkte sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden – wirtschaftlich, rechtlich und technologisch.

Die zweite neue Kommission soll nach Vorgabe des Regierungsvertrages in Gestalt einer Enquete-Kommission des Thüringer Landtags den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) in den Blick nehmen. Das Parlament will sich vor allem mit der Frage beschäftigen, wie das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in der ganzen Breite der Gesellschaft erhöht werden kann.

Ein wichtiges Anliegen der Vorgängerregierung werden wir 2025 und darüber hinaus so lange wie nötig weiterverfolgen, nämlich, dass der MDR die Wertschöpfung in und für Thüringen erhöht, indem er mehr Produktionsaufträge nach Thüringen vergibt. Hier besteht noch deutlich Luft nach oben. Der Mitteldeutsche Rundfunk ist als Informationsmedium für die Region von zentraler Bedeutung, und eben auch als Wirtschaftsfaktor. Als bedeutendster Auftraggeber für die Film- und Fernsehbranche in Thüringen und Mitteldeutschland hat die Landesregierung ein vitales Interesse daran, dass auch die regionale Wirtschaft von Aufträgen profitiert. Das hat wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Gründe. Es geht auch darum, der Region eine Stimme zu geben. Der MDR kann regionale Autoren, ihre Geschichten und Produktionen gezielt fördern und ihnen eine Plattform geben. Der neue MDR-Intendant hat sein Ziel formuliert. An seinen Taten werden wir ihn messen. Wenn es dem MDR gelingt, mehr Produktionsaufträge nach Thüringen – und überhaupt in sein Sendegebiet – zu vergeben, dann ist eine wichtige Voraussetzung für eine positive Entwicklung des Medienstandorts geschaffen. Thüringen hat ein klares Profil als Kindermedienstandort, das wir weiter stützen wollen.

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk lebt nur vordergründig von der Mauer aus Urteilen, die das Bundesverfassungsgericht zu seinem Schutz erbaut hat.“

Zwei weitere wichtige Themen des Medienstandorts für die nächsten Jahre werden der Fachkräfte-Bedarf und die Talentförderung sein. Damit sich Thüringen nachhaltig als Produktions-Standort für Filme und Serien etablieren kann, braucht die Branche Fachkräfte aus nahezu allen Gewerken und junge kreative Talente. Hier setze ich insbesondere auf die bewährte Zusammenarbeit mit der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH (MDM), deren Mitgesellschafter der Freistaat Thüringen ist. Die MDM wird ihre Aktivitäten in diesem Bereich ausweiten. Das wird Thüringen unterstützen. Dafür wiederum ist der MDR von zentraler Bedeutung: Ohne Aufträge werden wir keine Fachkräfte im Land halten. Ohne Fachkräfte keine Aufträge. Aus diesem Teufelskreis müssen wir den Ausstieg schaffen.

Ein weiteres Standort-Thema, für das ich in Thüringen noch erhebliches Potential sehe, ist die Gameswirtschaft. Ich bin der MDM sehr dankbar, dass in den letzten zwei Jahren eine neue Games-Förderung für unsere Region vorbereitet wurde, die zum 1. Januar 2025 an den Start geht. Davon verspreche ich mir eine deutliche Steigerung der Attraktivität Thüringens und Mitteldeutschlands als Entwicklungs- und Produktionsstandort für Games. Mit der audiovisuellen Medienförderung der Thüringer Staatskanzlei können wir diese Förderung bereits jetzt flankieren, in dem wir für ansässige Studios und Entwickler erste Konzeptentwicklungen fördern. Zudem wird von Bedeutung sein, begleitend zur neuen Games-Förderung der MDM auch den Austausch mit der Branche zu suchen, um frühzeitig etwaigen Bedarf für Nachsteuerung zu erkennen. Das gilt auch für die Filmförderung. Wir werden mit der Branche – nicht zuletzt im Rahmen der im Regierungsvertrag genannten Kommissionen – einen kontinuierlichen Austausch pflegen.

Neben der Produktionswirtschaft müssen wir auch die Auswertungsseite im Blick behalten. Die Kinos sind insbesondere in strukturschwachen Regionen, im ländlichen Raum, wichtige Kulturmittler. Sie tragen zur Attraktivität einer Kommune maßgeblich bei. Deshalb hat sich die Koalition das Ziel gesetzt, besonders auch die Kinos im ländlichen Raum zu fördern.

Medienpolitik ist im Idealfall gelebter Föderalismus, und so komme ich jetzt zu Themen, die die gesamte Ländergemeinschaft betreffen. 2025 wird ganz maßgeblich davon geprägt sein, ob die jüngsten Medienänderungsstaatsverträge von allen Landtagen gebilligt werden, so dass sie in Kraft treten können.

An erster Stelle steht der ÖRR-Reformstaatsvertrag, auf den sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 12.12.2024 endgültig geeinigt haben. Vorgesehen ist, Kooperationen der Anstalten untereinander und mit dem privaten Rundfunk zu verstärken, Doppelstrukturen abzubauen, TV-Spartenkanäle von ARD und ZDF zu reduzieren bzw. deren Inhalte perspektivisch nur noch online zu verbreiten, die Zahl er ÖRR-Hörfunkwellen zu verringern, den Publikumsdialog zu stärken, das Verbot der presseähnlichen Online-Angebote zu präzisieren und Vieles mehr.

„Genau genommen verbieten sich konkurrierende Angebote der Anstalten überall dort, wo Inhalte weder einen regionalen Bezug haben noch unterschiedliche Perspektiven auf relevante Themen bieten.“

Aus Sicht der neuen Thüringer Landesregierung ist dieser Reformstaatsvertrag nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein sinnvoller erster Schritt einer Präzisierung des Auftrags des ÖRR. Denn der ÖRR lebt nur vordergründig von den rund 9 Mrd. Euro, die sein Beitragsservice Jahr für Jahr bei den Bürgern einsammelt. Er lebt auch nur vordergründig von der Mauer aus Urteilen, die das Bundesverfassungsgericht zu seinem Schutz erbaut hat. Er lebt vielmehr von einer echten, möglichst hohen Akzeptanz möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger. Und die wird er auf Dauer nur erhalten und stärken, wenn er ausgewogen, multiperspektivisch und also kritisch in alle Richtungen blickt und berichtet. Ferner haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 12.12.24 grundsätzlich auf einen Änderungsstaatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung geeinigt. Dadurch sollen KEF-Empfehlungen zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags künftig ohne Weiteres in Bestandskraft erwachsen, wenn der Beitrag – nach vier Jahren – um nicht mehr als fünf Prozent steigen soll und weder Landtage noch Landesregierungen der Erhöhung widersprechen.

Soll der Rundfunkbeitrag laut KEF-Empfehlung steigen, können je nach Höhe der empfohlenen Steigerung ein oder mehrere Landtage durch Widerspruch den Wechsel in das bisherige staatsvertragliche Verfahren herbeiführen. Allerdings haben Bayern und Sachsen-Anhalt zu Protokoll gegeben, dass sie diesen Staatsvertrag nur unterzeichnen werden, wenn ARD und ZDF ihre aktuellen Verfassungsbeschwerden gegen die ausbleibende Beitragserhöhung zurücknehmen.  Bedauerlicherweise haben ARD und ZDF postwendend erklärt, ihre Verfassungsbeschwerden aufrecht zu erhalten. Daher ist die vorgesehene Änderung der sog. dritten Stufe des KEF-Verfahrens, die vor allem den Anstalten zugutegekommen wäre, höchst gefährdet oder gar obsolet. Diese erneut vorschnelle Reaktion von ARD und ZDF ist zutiefst zu bedauern, da die Ländergemeinschaft zu der mit diesem Staatsvertrag verbundenen Beitragsempfehlung im Januar 2025 noch gemäß des staatsvertraglichen Verfahrens nach § 7 Abs. 2 Satz 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages die notwendige Erörterung der Entscheidung avisiert hat. Ich halte es für keine gute Idee von ARD und ZDF, sich längerfristig mit dem Bundesverfassungsgericht gegen die Länder zu verbünden. Akzeptanz lässt sich nur durch ein Miteinander von Medien und Medienpolitik erreichen, nicht durch ein andauerndes, öffentlich ausgetragenes Gegeneinander in elementaren Fragen.

Natürlich muss auch die Politik ihre Hausaufgaben machen. Das sehe ich zum Beispiel mit Blick auf die – zumindest vorläufig gescheiterte – Filmförder-Reform der BKM. Der Filmproduktionsstandort Deutschland braucht dringend bessere Rahmenbedingungen, sonst werden bei uns künftig überhaupt keine internationalen Produktionen mehr stattfinden. Thüringen ist zwar nicht so massiv von den negativen Auswirkungen betroffen wie etwa Brandenburg oder Bayern, aber auch unsere Produktionsunternehmen und Dienstleister benötigen wettbewerbsfähige Produktionsbedingungen. Dafür reicht die nun auf den letzten Metern noch erzielte Einigung zur FFG-Novelle nicht aus. Deshalb setze ich auf die neue Bundesregierung, dass wir bald und gemeinsam im Verbund der Länder an den bisherigen Reformbemühungen anknüpfen können.

Darüber hinaus haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 12.12.2024 den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen. Damit soll der technische Jugendmedienschutz erheblich aufgewertet werden, indem Eltern die Möglichkeit erhalten, im Betriebssystem internetfähiger Geräte ihrer Kinder deren Alter einzustellen, damit für die jeweilige Altersstufe unangemessene Inhalte nicht mehr angezeigt werden. Als Vater von medienaffinen Kindern bin ich sehr froh, dass wir hier den Jugendmedienschutz stärken. In diesem Sinne werde ich mich gerade auch für die Evaluierung und gegebenenfalls notwendigen Weiterentwicklungen und Fortschreibungen weiterhin interessiert einsetzen.

Schließlich werden sich die Länder über den Bundesrat dort Gehör verschaffen, wo bundesrechtliche Regelungen die Medienpolitik betreffen. So erwarten wir 2025 beispielsweise die Umsetzung der Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2023 in die deutsche Frequenzverordnung. Dabei gilt es, die Verbreitungsmöglichkeiten des Rundfunks sowie der sog. drahtlosen Produktionsmittel zu wahren und zu erweitern. Im Thüringer Regierungsvertrag heißt es dazu: „[…] erkennen wir den steigenden Frequenzbedarf für die Kultur- sowie Veranstaltungswirtschaft und setzen uns für die notwendige Ausstattung ein.“

Auf europäischer Ebene steht uns wohl eine Novellierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) ins Haus, ferner ein neuer Digital Networks Act (DNA) mit möglichen Gefahren für die Netzneutralität sowie mit dem Ansinnen, die nationale Frequenzpolitik zu schwächen. Beides könnte die Rundfunkverbreitung beeinträchtigen. Insgesamt läuft die Produktion von mehr oder minder sinnvollen Gesetzestexten auf europäischer Ebene mit Hochdruck weiter. Der Politikbetrieb sollte sich fragen, ob er den Bürgern, der Wirtschaft und sich selbst einen Gefallen tut, wenn er kaum verständliche Textwüsten produziert, immer mehr Bürokratie aufbaut und sich in Teilen immer weiter von der Lebenswirklichkeit normaler Menschen entfernt. Äußerst lebenswirklich – vielleicht schon überfällig – ist hingegen die bereits erwähnte Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Ich erwarte von der EU-Kommission, dass sie diesen Gesetzgebungsakt als legitimen Ausdruck der Souveränität der deutschen Länder akzeptiert.

medienpolitik.net: Die Länder haben einen sehr umfangreichen Reformkatalog erarbeitet, durch den die KEF Ende der nächsten Beitragsperiode (2025 - 2028) mit ersten Einspareffekten bei den Anstalten rechnet. Welche Erwartungen haben Sie in diesem Zusammenhang an die öffentlich-rechtlichen Sender? 

Gruhner: Ganz allgemein erwarte ich – besonders von ARD und ZDF – eine ernsthafte Selbstbeschränkung. Deutschland hat den teuersten ÖRR der Welt und ist meines Wissens das einzige Land mit zwei voll ausgebauten öffentlich-rechtlichen Fernsehsystemen, die nicht nur mit der privaten Konkurrenz, sondern auch miteinander um die Zuschauergunst ringen. Das gehört ebenso zur Wahrheit wie die hohe gesellschaftliche Relevanz sowie die Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie des ÖRR, die das Bundesverfassungsgericht nicht müde wird zu betonen. Selbstbeschränkung heißt, dass die Anstalten die staatvertraglich gezogenen Grenzen nicht bis zum Anschlag – und manchmal sogar darüber hinaus – ausreizen, sondern freiwillig Verzicht üben, wo Dinge offenkundig aus dem Ruder gelaufen sind. Das fängt bei den Sportrechtekosten an, bei denen sich die Länder leider nur auf eine Deckelung auf dem heutigen Stand einigen konnten, und hört bei einer beschleunigten Einstellung, Zusammenlegung oder Online-Überführung von TV-Spartenkanälen noch lange nicht auf.

Im Einzelnen erwarte ich verstärkte Kooperationen im nicht programmlichen Bereich (Verwaltung, Technik), aber auch im programmlichen Bereich. Genau genommen verbieten sich konkurrierende Angebote der Anstalten überall dort, wo Inhalte weder einen regionalen Bezug haben noch unterschiedliche Perspektiven auf relevante Themen bieten. Anders ausgedrückt: Aus einem „immer mehr“ folgt nicht automatisch ein mehr an Sichtweisen, Argumenten oder Meinungen. Ich bin nicht sicher, ob es vielen Menschen aufgefallen ist, doch seit dem dritten Medienänderungsstaatsvertrag sind den Anstalten seichte Unterhaltungsangebote verboten. Mir scheint, diese Vorgabe spiegelt sich in den Programmen nicht hinreichend wider.

Lassen Sie mich aus dem technischen Bereich die Hörfunk-Verbreitungskosten exemplarisch herausgreifen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet sich auf Kosten der Beitragszahler seit 2011 die terrestrische Parallelverbreitung seiner Hörfunkprogramme über UKW und DAB+. Dieser Simulcast muss schnellstens beendet werden, denn allein die UKW-Verbreitung schlägt mit rund 50 Mio. Euro jährlich zu Buche. DAB+-Radios sind ab etwa 25 Euro im Handel; das entspricht dem Rundfunkbeitrag, der in 41 Tagen anfällt. Wegen der Unwilligen, die nicht bereit sind, 25 Euro für ein neues Radio auszugeben, noch weitere Jahrzehnte UKW und DAB+ parallel zu senden, wäre absurd. Der MDR geht auf diesem Feld mit gutem Beispiel voran: Er hat angekündigt, in der Beitragsperiode 2025 bis 2028 von seinen 173 UKW-Sendern immerhin 37 abzuschalten. Das Deutschlandradio hat seit 2018 bereits 52 seiner vormals über 300 UKW-Frequenzen aufgegeben. Ich erwarte, dass die Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio spätestens 2027 einen Plan für einen vollständigen UKW-Ausstieg während der Beitragsperiode 2029 bis 2032 haben. Schleswig-Holstein will bereits bis Ende 2031 die UKW-Verbreitung vollständig aufgeben – einschließlich der privaten Hörfunkveranstalter. Es wäre geradezu absurd, wenn in anderen Bundesländern noch während der übernächsten Beitragsperiode 2033 bis 2036 Rundfunkbeitragsmittel für die UKW-Verbreitung ausgegeben würden. Forderungen der Anstalten nach einer bundesweit einheitlichen gesetzlichen Vorgabe zum UKW-Ausstieg möchte ich nicht mehr hören. Bisher wurde in Deutschland noch keine einzige Rundfunk-Verbreitungstechnologie aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe aufgegeben. Es wäre ein Gewinn für uns alle, wenn es – nicht nur auf dem Feld des Medienrechts – weniger statt mehr zweifelhafte gesetzliche Regelungen gä

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