Interview mit Kai Fischer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Audiotainment Südwest
Die Audiotainment Südwest klagt gegen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) vor dem Verwaltungsgericht. Die Medienaufsicht beider Länder weigere sich, so der Vorwurf, freigewordene UKW-Frequenzen auszuschreiben. Die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung lässt das bundesweite Medienhaus, das u.a. die Hörfunkprogramme bigFM, ROCK FM, RPR1 und Radio Regenbogen verantwortet, gerichtlich überprüfen. Im November 2025 stellte das Programm „delta radio“ die Verbreitung seines Programms über UKW ein. Dadurch wurden UKW-Übertragungskapazitäten der sogenannten zweiten landesweiten Hörfunkkette in Schleswig-Holstein frei.
medienpolitik.net: Herr Fischer, die Audiotainment Südwest klagt gegen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein. Warum?
Fischer: Die Audiotainment Südwest hat Klage gegen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht, weil wir die Entscheidung, frei gewordene UKW-Übertragungskapazitäten in Schleswig-Holstein nicht neu auszuschreiben, für rechtswidrig halten. Im Zentrum des Verfahrens steht die Neuregelung im Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein. Danach dürfen freiwerdende UKW-Kapazitäten in Schleswig-Holstein grundsätzlich weder neu zugeordnet noch neu ausgeschrieben werden. Dadurch werden verfügbare Übertragungskapazitäten dem Markt dauerhaft entzogen. Das Gericht wird zu prüfen haben, ob diese Regelung mit dem Grundgesetz, insbesondere mit der Rundfunkfreiheit, vereinbar ist und inwieweit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen ist, dem hier das Verwerfungsmonopol zusteht. Aus unserer Sicht ist klar: Die gesetzlich verhinderte Neuausschreibung würde einen wesentlichen Beitrag zu Angebots- und Medienvielfalt leisten.
medienpolitik.net: Sie kritisieren die "künstlicher Verknappung des UKW-Marktes", was meinen Sie damit?
Fischer: Die Rundfunkfreiheit schützt nicht nur bestehende Programme, sondern auch den chancengleichen Zugang zu knappen Übertragungskapazitäten. Genau dieser Zugang wird hier durch den Gesetzgeber abgeschnitten: Frei werdende UKW-Frequenzen werden nicht neu ausgeschrieben, sondern dem Markt entzogen. Nutzbare Frequenzen liegen brach, neue Anbieter werden ausgeschlossen, bestehende Marktpositionen abgeschirmt.
Das ist keine offene Medienordnung, das ist kein Digitalisierungsfortschritt, das ist nichts anderes als eine faktische Marktzutrittssperre zulasten von Vielfalt und Wettbewerb. Der gesetzlich angeordnete Zuweisungsstopp beschränkt die Möglichkeit, Programme über die vorhandene technische Infrastruktur zu verbreiten, was notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung der Rundfunkfreiheit ist, und wirkt sich unmittelbar auf die Vielfalt der Anbieter und Programme und damit zulasten der Zuhörerinnen und Zuhörer aus. Gerade deshalb ist die Entscheidung des Gesetzgebers in Schleswig-Holstein so folgenreich. Die Knappheit der UKW-Frequenzen ist ein technischer Umstand. Dass eine frei gewordene Frequenz nicht ausgeschrieben wird, ist dagegen eine politische Entscheidung. Wie gesagt: Aus unserer Sicht ist das ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit privater Anbieter.
„Es geht um die grundsätzliche Frage, ob neue Anbieter überhaupt noch eine faire Chance auf Zugang zum UKW-Markt erhalten sollen.“
medienpolitik.net: Diese politische Entscheidung wurde getroffen, weil Schleswig-Holstein die UKW-Verbreitung ab 2031 beenden möchte. Ist das nicht sinnvoll, angesichts der Entwicklung von DAB und der Online-Nutzung von Hörfunk?
Fischer: Digitalisierung ist sinnvoll, das Blockieren freier UKW-Frequenzen nicht. Unsere Klage richtet sich nicht gegen DAB+ und nicht gegen den digitalen Wandel. Sie richtet sich gegen einen gesetzgeberischen Ansatz, der funktionierende UKW-Kapazitäten stilllegt. Diese Regelung beruht auf der Fehlannahme, dass weniger UKW automatisch mehr DAB+ bedeutet. Genau das ist weder empirisch belegt noch medienpolitisch überzeugend. Die Folge ist vor allem weniger Zugang, weniger Wettbewerb und weniger Angebotsvielfalt.
medienpolitik.net: Welche wirtschaftlichen Nachteile der Radiosender in Schleswig-Holstein sehen Sie durch die Umstellung auf DAB+?
Fischer: Wie gesagt geht es in diesem Verfahren nicht um DAB+, sondern um den Ausschluss neuer Anbieter vom UKW-Markt in Schleswig-Holstein. UKW ist nach wie vor der mit Abstand meistgenutzte Verbreitungsweg für Hörfunk in Deutschland. Wer freiwerdende UKW-Kapazitäten nicht neu ausschreibt, verschließt damit den wichtigsten terrestrischen Zugangsweg für private Radioanbieter. Genau darin liegt der wettbewerbliche und wirtschaftliche Nachteil. Unabhängig davon werden unsere Programme bigFM, ROCK FM, RPR1. und RADIO REGENBOGEN selbstverständlich auch über DAB+ ausgestrahlt. Aber die eigentliche Frage ist eine andere: Darf der Gesetzgeber verfügbare UKW-Sendekapazitäten dem publizistischen Wettbewerb vollständig entziehen? Das verneinen wir.
medienpolitik.net: Sehen Sie heute die Medienvielfalt in Schleswig-Holstein eingeschränkt?
Fischer: Ja, das tun wir. Und nicht nur wir: Selbst die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat in ihrem Bescheid sehr deutlich festgestellt, dass eine Ausschreibung der frei gewordenen UKW-Kapazitäten einen signifikanten Beitrag zur Angebots- und Medienvielfalt leisten würde. Eine Ausschreibung selbst garantiert noch kein bestimmtes Programm. Sie eröffnet aber die Möglichkeit, neue Angebote anhand ihrer Beiträge zur Vielfalt zu prüfen. Wenn der Gesetzgeber genau diese zusätzliche Vielfalt verhindert, dann ist das eine bewusste Begrenzung von Medienvielfalt. Und das kritisieren wir.
medienpolitik.net: Wenn Sie von Marktzugangsbeschränkungen schreiben, hat die Audiotainment Südwest ein eigenes Interesse an einer UKW-Verbreitung in Schleswig-Holstein?
Fischer: Natürlich haben wir ein eigenes Interesse. Das macht die rechtliche Frage aber nicht kleiner. Wir verlangen keine Frequenz für uns und keine Bevorzugung unseres Unternehmens. Wir verlangen, dass über frei gewordene Kapazitäten in einem offenen Verfahren entschieden werden kann. Ob wir uns dort durchsetzen würden, wäre eine andere Frage. Im Moment wird nicht einmal dieser Wettbewerb zugelassen. Das ist aber nicht nur ein unternehmerisches Interesse. Es geht zugleich um die grundsätzliche Frage, ob neue Anbieter überhaupt noch eine faire Chance auf Zugang zum UKW-Markt erhalten sollen. Wir sind der Auffassung, dass freiwerdende Kapazitäten nicht stillgelegt, sondern im Interesse von Wettbewerb und Medienvielfalt neu ausgeschrieben werden müssen.