„Es war richtig, den Rundfunkbeitrag erst später erhöhen zu wollen“

16. Januar 2026
Heike Raab, Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz
Heike Raab, Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz
Heike Raab appelliert an Länder und öffentlich-rechtliche Sender, „festgefahrene Positionen“ beim Rundfunkbeitrag zu überprüfen und den Dialog auf Sachebene wiederaufzunehmen. Der Digitale Medien-Staatsvertrag ist nach den Worten von Heike Raab ein „umfassendes Gesamtprojekts, in dem die Länder die gesamte europäische, bundes- und landesrechtliche Medienordnung auf den Prüfstand stellen.“

Fragen an Heike Raab (SPD), Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz und Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder

In ihren Antworten auf unsere Umfrage zur Medienpolitik 2026 bekräftigt die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Heike Raab, ihre Kritik an den jüngsten Beitragsempfehlungen der Expertenkommission KEF. Durch die neue Beitragsempfehlung der KEF sähen die Länder sich in ihrer Entscheidung den Beitrag erst später erhöhen zu wollen, bestätigt. Die Medien benötigten eine Verlässlichkeit der Finanzierung, daran hänge unmittelbar die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten. Eine verlässliche Entwicklung und Prognose der Beitragsentwicklung sei alle Beteiligten relevant und „die jüngsten Sprünge, Sonderrücklagen und andere Entwicklungen“ bereiteten der Medienstaatssekretärin „große Sorge“. Die beim Digitale-Medien Staatsvertrag verhandelten Fragen nach einer stärkeren Verantwortung der Plattformen, insbesondere zum Schutz Minderjähriger, die Bekämpfung irreführender oder manipulierender Praktiken und die Herstellung eines echten „level playing field“ seien die zentralen Fragen für die Zukunft der demokratischen Medienordnung, sagt Raab.

medienpolitik.net: Wo liegen für Rheinland-Pfalz die medienpolitischen Schwerpunkte für 2026?

Raab: Neue Schwerpunkte werden sein, erstens die Anwendung von KI in den Medien im demokratischen Sinne zu regulieren, um Chancen zu realisieren, gleichzeitig aber auch Urheberrecht und Leistungsschutzrecht zu aktualisieren und die Finanzierungsgrundlagen anzupassen.

Zweitens die deutsche und europäische vielfältige Medienwelt zu stärken, in der Kollaboration statt Konfrontation geübt wird, ob in der Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Streamingangebotes oder dem Zusammenspiel Privat – Öffentlich-rechtlich.

In einer zunehmend medien- und technologiegestimmten Welt gibt es nicht mehr die eine Stellschraube, an der wir drehen und dann wird alles gut. Noch mehr als in den vergangenen Jahren wird es darauf ankommen, dass wir überall dort präsent sind, wo über die Rahmenbedingungen für unsere mediale und demokratische Öffentlichkeit entschieden wird, und wir uns gleichzeitig den Fokus darauf behalten, was wirklich wichtig ist.

Lassen Sie mich daher nochmal auf ein Thema hinweisen, das leider in den vergangenen Monaten meines Erachtens viel zu wenig Aufmerksamkeit bekommen hat: Die sichere und selbstbestimmte Nutzung von Medien und digitalen Diensten ist eine wesentliche Schlüsselkompetenz für gesellschaftliche Teilhabe. Die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ist am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten. Damit stärken die Länder die Sicherheit für Kinder und Jugendliche bei der Mediennutzung. Neben diesen regulatorischen Maßnahmen ist die Vermittlung von Medienkompetenz eine der maßgeblichen gesellschaftlichen Aufgaben dieser Zeit. Die Landesregierung hat begonnen die ressortübergreifende Medienkompetenzstrategie zu erarbeiten. Medienkompetenz ist in allen Altersgruppen erforderlich, egal wo die Menschen wohnen und welche unterschiedlichen sozialen und wirtschaftlichen Voraussetzungen sie mitbringen.

„Ziel des Medienrates ist es, eine unabhängige, wissenschaftlich fundierte Bewertung der Auftragserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt zu ermöglichen.“

Natürlich wird uns auch die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter beschäftigen. Der Reformstaatsvertrag ist ebenfalls zum 1. Dezember in Kraft getreten. Er muss von den Anstalten und Gremien mit Leben erfüllt werden. Hier erwarte ich von ARD, ZDF und Deutschlandradio, dass sie den Spirit des Staatsvertrages aufnehmen und vor allem den Turbo bei der digitalen Transformation zünden – gerade auch mit Partnern aus der privaten Medienlandschaft, aber auch der Wissenschaft und Kultur. Gleich zu Beginn des Jahres geben wir zudem den Startschuss für den neu eingesetzten Medienrat. Ziel ist es, eine unabhängige, wissenschaftlich fundierte Bewertung der Auftragserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt zu ermöglichen. Im Fokus steht dabei die Umsetzung der Vorgaben des Reformstaatsvertrags, also die Fortentwicklung und Überprüfung der Angebote, die Leistungsanalyse sowie der Gesellschaftsdialog. Der Medienrat wird diese Verfahren evaluieren und damit zu Transparenz, Qualität und Vertrauen in der Bevölkerung beitragen. Besondere Bedeutung kommt dabei auch einer unabhängigen und ausgewogenen Zusammensetzung des Medienrats zu. Diese bildet unterschiedlich fachliche und gesellschaftliche Perspektiven ab, so dass der durch den Medienrat zu erstellende Auftragsbericht eine belastbare Grundlage für die medienpolitische Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liefert. Schon jetzt danke ich den künftigen sechs Mitgliedern, dass sie sich dieser großen Aufgabe annehmen.

Auch wenn ich es mir anders gewünscht hätte, wird uns der Rundfunkbeitrag nicht loslassen. Durch die neue Beitragsempfehlung der KEF sehen die Länder sich bestätigt in ihrer Entscheidung den Beitrag erst später erhöhen zu wollen, zu dem ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch offen. Es ist klar, dass Medien eine Verlässlichkeit der Finanzierung brauchen daran hängt unmittelbar die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten. Eine verlässliche Entwicklung und Prognose der Beitragsentwicklung ist damit für alle Beteiligten relevant. Deshalb bereiten mir die jüngsten Sprünge, Sonderrücklagen und andere Entwicklungen große Sorge. Am Ende muss die Beitragsentwicklung nicht nur für Fachleute verständlich, sondern den Bürgerinnen und Bürgern erklärbar sein. Unabhängig vom Ausgang des Karlsruher Verfahrens ist jetzt aus meiner Sicht der richtige Zeitpunkt, festgefahrene Positionen zu überprüfen und den Dialog auf Sachebene wiederaufzunehmen. Für eine stabile und demokratische Medienordnung müssen wir jede Möglichkeit nutzen, um wieder zu einer gemeinsamen Linie zu finden.

Und mehr denn je geht der Blick im kommenden Jahr auch nach Europa. Denn in der laufenden Evaluation der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste haben wir einen wichtigen medienpolitischen Bezugspunkt. Die Richtlinie wurde zuletzt 2018 umfassend überarbeitet, insbesondere zur stärkeren Einbeziehung von Video-on-Demand-Diensten und Video-Sharing-Plattformen. Die laufende Evaluation der Europäischen Kommission befasst sich unter anderem mit dem Schutz von Nutzerinnen und Nutzern, der Auffindbarkeit von Public-Value-Inhalten, der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation, also „Werbung“ sowie der Förderung europäischer Werke. Die bestehenden Regelungen haben sich im Kern bewährt und werden weit überwiegend als zukunftsfest eingeschätzt. Wir sehen aber erheblichen Bedarf an kohärenter und konsequenter Anwendung des bestehenden Rechtsrahmens. Sollte es zu einer Überarbeitung der Richtlinie kommen, werden wir uns hier sehr aktiv einbringen. Allem voran mit der Forderung, dass die Richtlinie eine Richtlinie bleiben muss.

All diese Prozesse überwölben– quasi als Dach – unsere Überlegungen zum Digitale Medien-Staatsvertrag. Denn die darin verhandelten Fragen nach einer stärkeren Verantwortung der Plattformen, insbesondere zum Schutz Minderjähriger, die Bekämpfung irreführender oder manipulierender Praktiken und die Herstellung eines echten „level playing field“ sind die zentralen Fragen für die Zukunft unserer demokratischen Medienordnung.

medienpolitik.net:  Die Länder erarbeiten gegenwärtig einen Digitale Medien-Staatsvertrag. Was soll/muss mit diesem Staatsvertrag erreicht werden?

Raab: Wir nehmen uns mit dem Digitale Medien-Staatsvertrag die grundsätzlichen Fragen der Medienordnung vor, um die kommunikativen Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft abzusichern. Dazu gehört eine ganzheitliche Betrachtung der Rahmenbedingungen des Mediensektors, um die komplexen Herausforderungen wirksam zu bewältigen – auf Ebene der Länder ebenso wie auf Bundes- und EU-Ebene. Der Digitale Medien-Staatsvertrag ist dabei der Titel eines umfassenden Gesamtprojekts, in dem die Länder die gesamte europäische, bundes- und landesrechtliche Medienordnung auf den Prüfstand stellen. Ziel ist eine moderne, kohärente und konsistente Medienregulierung, die den Anforderungen einer digitalen Kommunikationswelt gerecht wird, die in Zukunft von Künstlicher Intelligenz geprägt sein wird.

„Die zentralen Herausforderungen der digitalen Medienwelt – große Plattformen, globale Geschäftsmodelle, KI-Systeme und grenzüberschreitende Aufsichtsfragen – lassen sich nur bewältigen, wenn Landesgesetzgebung, Bundesrecht und europäische Regulierung zusammengedacht und koordiniert entsprechend der jeweiligen Kompetenzbereiche weiterentwickelt werden.“

Das Reformvorhaben ist bereits in vollem Gange: Nach dem Startschuss Anfang dieses Jahres hat die Rundfunkkommission der Länder im Juni 2025 schon einen ersten Teil des Digitalen Medien-Staatsvertrags beschlossen und über den Sommer 2025 zur Anhörung gestellt. Dieser erste Baustein konzentriert sich auf punktuelle Anpassungen des Medienstaatsvertrages, die größtenteils der Umsetzung europäischen Rechts dienen. Parallel dazu arbeiten wir weiter an Maßnahmen, die sich an den drei großen Zielen orientieren, die am 22. Oktober 2025 in der Rundfunkkommission mit den Eckpunkten beschlossen worden sind:

Erstens wollen wir Inhalteanbieter stärken und die Refinanzierung journalistischer Angebote sichern, um Medienhäusern wirtschaftliche Stabilität zu ermöglichen. Hierzu gehört unter anderem eine Evaluierung der bestehenden Werberegulierung, um faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber neuen, häufig KI-basierten und werbefinanzierten Diensten sicherzustellen. Dabei spielt auch das Urheberrecht eine entscheidende Rolle, da es die Verwertung von Inhalten unmittelbar betrifft. Die Rundfunkkommission hat sich deshalb mit diesem Thema befasst und hierzu im Dezember 2025 einen Beschluss gefasst, der die Bedeutung eines wirksamen Urheberrechts gegenüber dem Bund sowie der EU unterstreicht und sie zum Handeln auffordert. Ziel ist es, eine Regulierung zu erarbeiten, die auch Rechteinhaber schützt und ihnen insofern wirksame Instrumente zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand gibt. Eng damit verknüpft ist, dass die Auffindbarkeit verlässlicher journalistischer Inhalte gestärkt werden muss, damit diese in KI-geprägten Umgebungen nicht an Sichtbarkeit verlieren oder verdrängt werden und schlimmstenfalls ganz von der Bildfläche verschwinden. Ein unabhängiger und vielfältiger Journalismus ist zentrale Voraussetzung für einen funktionierenden demokratischen Diskurs und muss Menschen aller Altersgruppen über sämtliche Nutzungswege hinweg erreichen können. Um diese Ziel zu erreichen, gehört auch die Überprüfung der Public-Value-Kriterien dazu.

Zweitens wollen wir freie Kommunikationsräume gewährleisten und die Aufsicht wirksam ausgestalten. Das gelingt nur mit einer klaren Kompetenzverteilung, insbesondere im Jugendmedienschutz, und mit einer konsequenten Ahndung demokratiegefährdender und unzulässiger Inhalte im Internet. Hierzu hat die Rundfunkkommission ebenfalls einen Beschluss am 22. Oktober 2025 gefasst, mit dem wir die Notwendigkeit einer konsistenten Regulierung von Polizei- und Ordnungsrecht mit den medienrechtlichen Vorgaben betonen. Ziel muss es sein, lückenhafte oder gar widersprüchliche Regelungen zu vermeiden. Gleichzeitig spielt im Onlineumfeld die Frage nach möglichen Manipulationsrisiken eine große Rolle, daher überprüfen wir die aktuell zur Verfügung stehenden Instrumente auf den unterschiedlichen Regulierungsebenen. Dies gilt insbesondere für Verbreitungstechniken, mit denen manipulative Inhalte massenhaft verbreitet werden können.

Drittens wollen wir den vermeintlichen Widerspruch zwischen unternehmerischem Wachstum und Meinungsvielfalt auflösen. Dafür ist eine grundlegende Reform des Medienkonzentrationsrechts notwendig. Die Medienordnung muss strukturelle Macht realistisch abbilden – also nicht nur Inhalte, sondern auch Zugänge, Datenhoheit und Reichweiten, die zunehmend von großen Plattformen kontrolliert werden. Das bedeutet, den Adressatenkreis der Regulierung auf Vermittlungs- und Verbreitungsdienste zu erweitern, internationale Verflechtungen einzubeziehen und die Fernsehzentriertheit zu überwinden. Auch eine Anpassung an die Vorgaben des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes ist erforderlich. Ergänzend dazu braucht es eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf Bundesebene, um Kooperationen im Medienbereich zu erleichtern und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Klar ist, die Länder können diese große Reformarbeit nicht alleine leisten. Die zentralen Herausforderungen der digitalen Medienwelt – große Plattformen, globale Geschäftsmodelle, KI-Systeme und grenzüberschreitende Aufsichtsfragen – lassen sich nur bewältigen, wenn Landesgesetzgebung, Bundesrecht und europäische Regulierung zusammengedacht und koordiniert entsprechend der jeweiligen Kompetenzbereiche weiterentwickelt werden. Aus diesem Grund suchen wir aktiv den Austausch mit der Bundesregierung, den europäischen Institutionen und haben bereits in verschiedenen Bereichen gemeinsame Arbeitsprozesse angestoßen.

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