„Länder und Sender müssen wieder zu einem Vertrauensverhältnis finden“

15. Januar 2026
Sowohl Niedersachsen als auch das Saarland erwarten von den neuen KEF-Empfehlungen als auch von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ein Ende des Streits zwischen Ländern und Sender um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Fragen an Frank Doods (SPD), Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei und Thorsten Bischoff (SPD), Staatssekretär für Medien des Saarlands

Nachdem der Reformstaatsvertrag, in manchen Landtagen erst nach zähem Ringen, zum 01.12.2025 in Kraft getreten sei, liege der Ball nun bei den Anstalten, die dort angelegten Reformen auch zügig umzusetzen, sagt Frank Doods, Staatskanzleichef Niedersachsens. Er hoffe zudem, dass die für 2026 angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie die neue Beitragsempfehlung der KEF „neue Impulse und Dynamiken schaffen, damit wir auch hier zu einer für alle Seiten tragfähigen Lösung gelangen“. Auch Thorsten Bischoff, Medienstaatssekretär des Saarlands, hat die Erwartung, dass Länder und Sender wieder zu einem Vertrauensverhältnis zurückfinden, das für beide Seiten verlässlich ist. Dazu zähle, dass eine Finanzierung der Anstalten auch über 2027 hinaus sichergestellt sei. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen die vorgesehenen Veränderungen wirksam umzusetzen und damit auch wirtschaftliche Effekte erreichen.

Frank Doods, Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei  

medienpolitik.net: Wo liegen für Niedersachsen die medienpolitischen Schwerpunkte für 2026? (Wo es sinnvoll ist, kann auch die Filmpolitik berücksichtigt werden.)

Doods: Das Jahr 2026 wird wieder ein spannendes Jahr für die Medienpolitik. Nachdem der Reformstaatsvertrag, in manchen Landtagen erst nach zähem Ringen, zum 01.12.2025 in Kraft getreten ist, liegt der Ball nun bei den Anstalten, die dort angelegten Reformen auch zügig umzusetzen. Diesen Prozess werden wir Medienpolitikerinnen und Medienpolitiker aufmerksam verfolgen. Nach wie vor ungelöst geblieben sind leider die Finanzierungsfragen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil der 8. Medienänderungsstaatsvertrag nicht von allen Ländern ratifiziert wurde. Im Februar wird die KEF ihren 25. Bericht vorlegen. Dessen Feststellungen sowie die für 2026 angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerde der Anstalten werden hoffentlich neue Impulse und Dynamiken schaffen, damit wir auch hier zu einer für alle Seiten tragfähigen Lösung gelangen. Als NDR-Staatsvertragsland wollen wir gemeinsam mit den anderen drei Ländern prüfen, ob es noch vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im Herbst möglich ist, Änderungsbedarfe im NDR-Staatsvertrag zu identifizieren und umzusetzen. Zwar ist die letzte größere Novelle noch nicht allzu lange her, aber gerade mit Blick auf den Reformstaatsvertrag wäre eine zeitnahe punktuelle Überarbeitung sinnvoll.

Mit Sorge nehme ich wahr, wie die großen internationalen Medienplattformen und intermediäre digitale Dienste immer größere Teile der Werbebudgets und auch Inhalte Dritter aufsaugen und damit die Refinanzierbarkeit privater Medien nachhaltig erschweren. Diesen und andere Aspekte werden wir im Digitale-Medien-Staatsvertrag im Länderverbund gemeinsam adressieren. Dabei werden die Länder nicht alle Probleme alleine lösen können, sondern sind darauf angewiesen, dass sowohl der Bund mitwirkt und die EU als Ganzes ihr Gewicht aufbringt, um ein faires Level-Playing-Field zu schaffen. Ziel muss dabei sein jetzt möglichst schnell eine nachhaltige Beeinträchtigung unserer Medienmärkte z.B. durch den Einsatz generativer KI durch außereuropäische Tech-Unternehmen zu verhindern. Nur gemeinsam wird es gelingen, weiterhin dauerhaft freie und sichere digitale Kommunikationsräume zu gewährleisten und eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten.

„Die Entwicklungen sind insgesamt rasant, deshalb müssen wir auch beim zweiten Teil des Digitale Medien-Staatsvertrages trotz aller gebotenen Sorgfalt mit Tempo agieren.“ Frank Doods

In Niedersachsen werden wir einen medienpolitischen Dialog gestalten, mit dem wir die privaten Medienanbieter und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dabei unterstützen wollen, vorhandene Synergien bei Kooperationen zu nutzen, um nicht nur die Qualität und Vielfalt im Medienbereich zu stärken, sondern die demokratische Meinungsbildung an sich zu unterstützen. Sowohl von privater als auch von öffentlich-rechtlicher Seite gibt es bereits positive Signale, an einem solchen Dialogformat mitzuwirken. Die Sorge um die Demokratie und um die immer stärkere Einflussnahme ausländischer Medienplattformen auf die Meinungsbildung treibt auch immer mehr Medienschaffende in Verlagen und Rundfunkanstalten um.

Mit Blick auf die Film- und Medienbranche lässt sich sagen, dass diese zu allererst Zuverlässigkeit und Stabilität in der Förderung benötigt. Dafür wird sich die niedersächsische Landesregierung einsetzen. Die nordmedia, die Medienförderung der Länder Niedersachsen und Bremen, setzt einen Schwerpunkt auf die Förderung internationaler Koproduktionen, von denen wir uns einen Kompetenzgewinn der Kooperationspartner im Fördergebiet versprechen. Der Fachkräftemangel hat längst auch die Film- und Medienbranche erreicht. Daher finanziert die nordmedia Qualifizierungsangebote nicht nur für ortsansässige Medienschaffende, sondern auch für Nachwuchskräfte und Quereinsteiger.

medienpolitik.net: Die Länder erarbeiten gegenwärtig einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Was soll/muss mit diesem Staatsvertrag erreicht werden?

Doods: Der Digitale-Medien-Staatsvertrag wird aktuell in zwei Schritten erarbeitet. Teil 1 soll die Durchführung mehrerer EU-Verordnungen sicherstellen, weshalb das Vorhaben nicht auf die lange Bank geschoben werden darf. Hierdurch werden insbesondere Aufsichts- und Zuständigkeitsfragen geklärt. Darüber hinaus streben die Länder an, den Einsatz von KI in der Medienaufsicht auf eine sichere und datenschutzkonforme Rechtsgrundlage zu stellen. Teil 2 ist deutlich komplexer und bedarf noch eingehender fachlicher Prüfung. Dabei geht es um so wichtige Fragen, wie journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote im Verhältnis zu großen Medienplattformen noch refinanzierbar sind und wie die Medienregulierung „KI-fest“ gemacht werden kann. Ferner soll die Auffindbarkeit verlässlicher Inhalte gefördert und digitale Kommunikationsräume vor Manipulationen geschützt werden. Die Medienaufsicht soll durch die Digitalisierung der aufsichtsrechtlichen Verfahren effizienter gestaltet und entbürokratisiert werden. Auch die Fortentwicklung des Medienkonzentrationsrechts ist überfällig. Die Entwicklungen sind insgesamt rasant, deshalb müssen wir auch beim zweiten Teil trotz aller gebotenen Sorgfalt mit Tempo agieren.

 

Thorsten Bischoff, Staatssekretär für Medien des Saarlands

medienpolitik.net: Wo liegen für das Saarland die medienpolitischen Schwerpunkte für 2026?

Bischoff: Im Jahr 2026 stehen medienpolitisch wichtige Weichenstellungen an. Wir werden uns sehr ernsthaft mit der Frage beschäftigen, wie wir disruptive technische Veränderungen wie generative KI und die zunehmende Bedeutung von Plattformen für die Mediennutzung, medienpolitisch abbilden können. Dabei gilt es auch die Frage zu beantworten, wie sich der Medienstaatsvertrag der Länder mit der europäischen Mediengesetzgebung ein Einklang bringen lässt. Ziel ist es, Medienvielfalt und ein authentisches Medienumfeld zu schaffen, welche eine unabhängige und freie Meinungsbildung ermöglichen.

Voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 soll es auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Rundfunkbeitrag geben. Es wird dabei ganz maßgeblich darauf ankommen, wie Länder und Sender wieder zu einem Vertrauensverhältnis zurückfinden, das für beide Seiten verlässlich ist. Teil dieser Verlässlichkeit ist es, eine Finanzierung der Sender auch über 2027 hinaus sicherzustellen. Gleichzeitig sind die Sender aufgerufen, die im Reformstaatsvertrag niedergeschriebenen Veränderungen wirksam umzusetzen und damit auch Wirtschaftlichkeitspotentiale zu heben.

„Wir wollen Inhalteanbieter stärken, Auffindbarkeit und die Refinanzierung journalistischer Angebote sicherstellen. Dazu gehört auch der Schutz vor Manipulation und die Reform des Medienkonzentrationsrechts.“ Thorsten Bischoff

medienpolitik.net: Die Länder erarbeiten gegenwärtig einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Was soll/muss mit diesen Staatsvertrag erreicht werden?

Bischoff: Qualitätsmedien sind unverzichtbar für unsere Demokratie. Ziel des Staatsvertrages ist es daher, sie gegenüber Algorithmen und KI zu stärken, so dass sie auch in der neuen Digitalen Welt ihren Platz behaupten können. Wir wollen Inhalteanbieter stärken, Auffindbarkeit und die Refinanzierung journalistischer Angebote sicherstellen. Dazu gehört auch der Schutz vor Manipulation und die Reform des Medienkonzentrationsrechts. Wir wollen unternehmerisches Wachstum ermöglichen und die Meinungsvielfalt strukturell sichern. Durch diese Maßnahmen soll die Medienlandschaft in Deutschland zukunftsfähig gestaltet und die demokratische Meinungsbildung gesichert werden.

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