Für die Medienpolitik ist der Hörfunk nur ein Nebenbeimedium

04. August 2025
Helmut G. Bauer, Rechtsanwalt, Foto Copyright: Jörg Wagner
Helmut G. Bauer, Rechtsanwalt, Foto Copyright: Jörg Wagner
Zu den Auswirkungen des Reformstaatsvertrags auf den Hörfunk

Von Helmut G. Bauer, Rechtsanwalt, Köln

20 Jahre nach der letzten großen „Radioreform“ im Achten Rundfunkänderungsstaatvertrag nehmen sich die Länder mit dem Reformstaatsvertrag erneut dem Thema Hörfunk an. Um eine weitere Steigerung des Rundfunkbeitrags zu vermeiden, wird unter anderem die Zahl der terrestrisch verbreiteten ARD-Hörfunkprogramme eingeschränkt. Nach den Vorgaben der Länder sollen ab dem 1. Januar 2027 16 der 69 Programme nicht mehr ausgestrahlt werden. Davon betroffen sind insbesondere die 14 Programme, die nur über DAB+ verbreitet werden. Ob die ARD diese Programme teilweise zusammenlegt, um sie weiterhin über DAB+ auszustrahlen, oder ob sie sie digital in der ARD-Audiothek anbieten wird, ist noch in der Diskussion.

Kaum Einsparungen durch weniger Programme

Ob mit der Reduzierung der DAB+-Programme jedoch das angestrebte Ziel erreicht wird, ist mehr als fraglich. Es ist sogar zu vermuten, dass die Entwicklung von DAB+ behindert und verzögert wird. Das Besondere an DAB+ ist, dass viele Programme gebündelt und gemeinsam über eine Frequenz ausgestrahlt werden. Sie teilen sich somit die Kosten für einen Sender oder ein Sendernetz. Werden ein oder mehrere Programme eingestellt, verteilen sich die Kosten auf die anderen Programme. Da die ARD ihre eigenen DAB+-Sendernetze betreibt, kommt es zu keiner Ersparnis. Werden die Programme im Internet fortgeführt, steigen die Kosten sogar mit jedem Zugriff auf den Stream.

Was mit den dann freien Übertragungskapazitäten passiert, haben die Länder nicht beschlossen. Die Rundfunkanstalten können entscheiden, die Übertragungskapazität der anderen Programme zu erhöhen, um damit die Reichweite etwas zu erhöhen und das Signal robuster zu machen. Unter dem Gesichtspunkt der Frequenzökonomie, könnten die freien Kapazitäten auch privaten Veranstaltern zugewiesen werden, um einen Multiplex auszulasten. Dazu müssten die Länder die Frequenzzuordnungen widerrufen und dann als gemischte Multiplexe wieder zuordnen. In den meisten Ländern gibt es dafür aber weder medienpolitische Vorstellungen noch entsprechende Bestimmungen in den Mediengesetzen. Geringe Einsparungen könnten erzielt werden, wenn man einzelne Programme vollständig einstellt. Da die Personalkosten jedoch den größten Teil der Programmkosten ausmachen, müssten sich die Anstalten konsequenterweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trennen.

Erhebliche Einsparungen wären jedoch möglich, wenn die Rundfunkanstalten zugunsten von DAB+ auf UKW-Frequenzen verzichten würden. Das Deutschlandradio hat vorgemacht, dass sich wesentliche Einsparungen erzielen lassen, wenn man auf UKW verzichtet. In Erwartung des Endes von UKW fahren viele ARD-Anstalten ihre UKW-Senderanlagen auf Verschleiß, da Ersatzinvestitionen nicht mehr zu verantworten sind. Gleichzeitig müssen sie Verträge über die Nutzung von Senderstandorten verlängern, ohne zu wissen, wie lange sie diese nutzen werden. Auch wenn sie DAB+-Programme einstellen, bauen sie unabhängig davon ihre DAB+-Netze weiter aus, weil sie darauf setzen, dass die UKW-Verbreitung irgendwann beendet wird.

„Es geht um die Formulierung eines politischen Konzeptes, wie die Radiolandschaft in einer digitalen Welt aussehen soll und was die konkreten Schritte zur Umsetzung sind.“

Bedeutungslosigkeit der KEF

Die KEF hat seit 2014 immer wieder darauf hingewiesen, dass sie auf Dauer keine Mittel für zwei terrestrische Sendernetze akzeptieren werde. Einzelne Anstalten haben damit begonnen, auf eher leistungsschwache Frequenzen zu verzichten. Leistungsstarke Frequenzen und Grundnetzsender wollen sie aber erst dann aufgeben, wenn sie sicher sein können, dass diese nicht an private Wettbewerber vergeben werden. Die KEF hat seit vielen Jahren erfolglos ein Konzept für die DAB+-Entwicklung gefordert und immer wieder auf die Folgen für die Finanzierung hingewiesen. Es bleibt abzuwarten, wie sie in nächsten Bericht reagiert, weil sie auch in diesem Fall von den Ländern nicht für voll genommen wurde.

Folgen für DAB+

Das Streichen von DAB+-Programmen kann sich auch insgesamt auf die Entwicklung von DAB+ auswirken. ARD und private Veranstalter werben für den Kauf von DAB+-Radiogeräten mit dem Hinweis auf die Programmvielfalt. Das war auch das wichtigste Argument der Länder, als sie seit 2005 in ihren Mediengesetzen die rechtlichen Grundlagen für die neuen DAB+-only-Programme der Anstalten geschaffen haben. Sie erlaubten ihnen, ihr Programmangebot zielgruppenspezifisch aufzufächern, um die Programmvielfalt zu erhöhen und die Erwartungen der Hörer an das öffentlich-rechtliche Programmangebot zu erfüllen.

Wenn die ARD jetzt signalisiert, dass sie weniger DAB+-Programme verbreiten wird, wird dies im günstigsten Fall zur Verunsicherung der Konsumenten führen. Im ungünstigsten Fall werden sie den Glauben an den digitalen Übertragungsweg verlieren. Bereits jetzt beschweren sich die ersten Hörer nicht über das Abschalten von UKW-Sendern, sondern über die geplante Einstellung von DAB+-Programmen.

Reformstaatsvertrag ohne Reform

Der Reformstaatsvertrag macht das gesamte Dilemma der Hörfunkentwicklung deutlich. Die Länder haben es bis heute mit Verweis auf ihre Rundfunkhoheit unterlassen, ein Konzept für die Radioentwicklung vorzulegen, um den Veranstaltern Planungssicherheit zugeben und den Hörerinnen und Hörern aufzuzeigen, was sie von ihrem Radio erwarten können. Alle wollen wissen, wie es mit UKW und/oder DAB+ weitergeht oder ob der Hörfunk in das Internet wandern soll. Für die Medienpolitik ist der Hörfunk eben auch nur ein Nebenbeimedium.

Medienpolitik ist nicht nur die Festlegung eines Abschaltdatums, wie es in mehreren Mediengesetzen und im TKG bestimmt war und später wieder aufgehoben wurde. Es geht auch nicht darum, neue Kommissionen im Bund und in den Ländern einzusetzen, die Vorschläge machen, die nicht beachtet werden. Nur DAB+ zu akzeptieren und Kapazitäten zuzuweisen genügt dazu nicht. Es geht um die Formulierung eines politischen Konzeptes, wie die Radiolandschaft in einer digitalen Welt aussehen soll und was die konkreten Schritte zur Umsetzung sind.

Vorbild Schleswig- Holstein

Wie man das macht, zeigt Schleswig-Holstein vorbildlich. Der Koalitionsvertrag formulierte die politischen Ziele, der Landtag schaffte den rechtlichen Rahmen und die Staatskanzlei organisiert gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen und den privaten Radioveranstaltern sowie der Landesmedienanstalt die Transformation von UKW zu DAB+. So geht verlässliche Medienpolitik, die auf Dauer privaten und öffentlich-rechtlichen Veranstaltern viel Geld spart.

Zur Übersicht