„Bayern hält am Ziel der Beitragsstabilität fest“

08. Januar 2026
Dr. Florian Herrmann (CSU), Chef der Staatskanzlei Bayerns und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Dr. Florian Herrmann (CSU), Chef der Staatskanzlei Bayerns und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Bayern zeigt sich von den neuen Berechnungen der Finanzkommission KEF unbeeindruckt und hält weiter am Ziel einer Beitragsstabilität fest.

Fragen an Dr. Florian Herrmann (CSU), Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und Medienminister

Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Medienminister Florian Herrmann, rechnet damit, dass das Bundesverfassungsgericht 2026 über die Klage von ARD und ZDF, entscheide, dass sie unterfinanziert seien. Ungeachtet neuer Berechnungen des Rundfunkbeitrages ab 2027 durch die KEF sagte er, dass Bayern deutlich gemacht habe, „dass die mit dem Reformstaatsvertrag auf den Weg gebrachten Strukturreformen zunächst wirken müssen, bevor über ein neues Finanzierungsverfahren entschieden wird. Dabei bleiben wir, genauso wie beim Ziel der Beitragsstabilität.“ Bei der Umsetzung des Reformstaatsvertrages, der am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, hält er das Thema Kooperationen zwischen den Anstalten, aber vor allem auch mit Privaten für wichtig. In den Verhandlungen zum Reformstaatsvertrag habe sich Bayern erfolgreich für ein verbindliches Kooperationsgebot eingesetzt. „Blockaden der Rundfunkanstalten, dieses nun auch praktisch umzusetzen, widersprechen dem Ziel einer ausgewogenen, dualen Medienordnung“, sagt Herrmann.

medienpolitik.net:  Wo liegen für Ihre Landesregierung die medienpolitischen Schwerpunkte für 2026?

Herrmann: Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ist ohne Medien und Medienvielfalt undenkbar. Sie sind Grundvoraussetzung für eine freie Meinungsbildung, ohne die es wiederum keinen funktionierenden demokratischen Diskurs gibt. Der Fokus bayerischer Medienpolitik liegt deswegen seit jeher auf dem Erhalt und der Förderung der einzigartigen bayerischen Medienlandschaft. Hierfür haben wir in der Vergangenheit bereits viel investiert und werden es auch in diesem Jahr tun.

Für die staatsferne bayerische Medien- und Filmförderung, einschließlich Games, sind im Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 Gesamtfördermittel von knapp 70 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel setzen wir dafür ein, die Infrastruktur für die lokalen und regionalen Anbieter zukunftsfähig aufzustellen, die medienspezifische Ausbildung von Fachkräften sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für die gesamte Medienbranche am Standort Bayern optimal zu gestalten. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die Medien.Bayern GmbH, die sich seit 2019 zum zentralen Ansprechpartner für die Branche entwickelt hat und acht verschiedene Initiativen unter einem Dach vereint. Dazu zählen Startup- und Innovationsförderung, Messeauftritte, Vernetzung sowie Veranstaltungen.

Besonderes Augenmerk wird 2026 sicherlich auf dem Jubiläum der Medientage München liegen. Zum 40. Mal wird München im Oktober das Herz der Medienbranche sein: der Ort, wo die aktuellen Herausforderungen diskutiert und neue Trends gesetzt werden. Die Medientage München sind als eine der europaweit bedeutendsten Branchenveranstaltungen Aushängeschild für den Medienstandort Bayern. Die Bayerische Staatsregierung wird die Medientage auch im Jahr 2026 mit staatlichen Mitteln fördern. Das gilt auch für das neue KI Kompetenzzentrum Medien (KI.M), die zentrale Anlaufstelle unserer Medienunternehmen für KI-Fragen. Die hohe Nachfrage soll durch zusätzliche Kapazitäten besser bedient werden. Das gemeinsame Vorhaben der Medien.Bayern GmbH und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien ist bislang einzigartig in Europa. Das KI Kompetenzzentrum bietet der bayerischen Medienbranche umfangreiche Unterstützung bei der rechtssicheren und zukunftssichernden Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Großen praktischen Mehrwert bietet den Unternehmen ein KI-Reallabor. Einzelne KI-Anwendungen können dort unter realen Bedingungen erprobt werden.

Künstliche Intelligenz spielt eine immer größere Rolle bei der Erstellung von Medieninhalten und deren Nutzung. Sie bestimmt zunehmend den Wettbewerb zwischen klassischen Inhalteanbietern und internationalen Tech-Unternehmen und vergrößert die aktuell bestehende Schieflage. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Länder ihre Überlegungen zu einem Digitalen Medien-Staatsvertrag mit Hochdruck vorantreiben. Im Fokus steht aber auch das Thema Urheberrecht. Klar ist, dass menschliche Kreativität wertvoll ist und auch so behandelt werden muss. Das bedeutet, dass Urheber- und Leistungsschutzrechte an den KI-Kontext angepasst werden müssen, gleichzeitig aber Raum für den technologischen Fortschritt bleiben muss. Hier sollte die anstehende Evaluation des EU-Urheberrechts genutzt werden, um einen rechtssicheren Rahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Werke zu schaffen, zugleich aber Innovationsfähigkeit zu erhalten.

Auch im KI-Zeitalter nicht wegzudenken ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Als starker Befürworter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks war Bayern von Anfang an Treiber einschneidender Reformen, um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig zu sichern. Der am 1. Dezember 2025 in Kraft getretene Reformstaatsvertrag zielt auf einen deutlich fokussierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk und schafft so auch mehr Fairness gegenüber den privaten Anbietern. Jetzt sind die Anstalten gefordert, den Reformstaatsvertrag konsequent umzusetzen und vor allem Strukturen abzubauen. Die Bayerische Staatsregierung wird 2026 den „Spirit“ des Reformstaatsvertrags aufnehmen und Änderungen des Bayerischen Rundfunkgesetzes in den Landtag einbringen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die im Reformstaatsvertrag angelegten Reduktionen, etwa im Hörfunkbereich, auch tatsächlich eintreten. Wichtig bleibt das Thema Kooperationen zwischen den Anstalten, aber vor allem auch mit Privaten. In den Verhandlungen zum Reformstaatsvertrag hat sich Bayern erfolgreich für ein verbindliches Kooperationsgebot eingesetzt. Blockaden der Rundfunkanstalten, dieses nun auch praktisch umzusetzen, widersprechen dem Ziel einer ausgewogenen, dualen Medienordnung.

Ganz in diesem Sinne setzen wir uns auf Bundesebene für eine Öffnung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zugunsten der Medienbranche ein, damit verstärkten Kooperationen die Tür geöffnet wird. Es ist unsere Aufgabe, in der geänderten Wettbewerbssituation für die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu sorgen.

Nachdem 2025 keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF gegen die Länder wegen der Nichterhöhung des Rundfunkbeitrags ergangen ist, wird es vermutlich 2026 zu einer Entscheidung kommen. Bayern hat hier deutlich gemacht, dass die mit dem Reformstaatsvertrag auf den Weg gebrachten Strukturreformen zunächst wirken müssen, bevor über ein neues Finanzierungsverfahren entschieden wird. Dabei bleiben wir, genauso wie beim Ziel der Beitragsstabilität.

Wenn wir nach Brüssel blicken, zeichnen sich die zum 19. Dezember 2026 anstehende ex-post Bewertung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste sowie die Vorarbeiten für deren mögliche Revision als weiterer medienpolitischer Schwerpunkt im kommenden Jahr ab. Eine Revision der AVMD-Richtlinie bietet die Gelegenheit, auch auf europäischer Ebene die Wettbewerbsbedingungen zwischen den klassischen (audiovisuellen) Inhalteanbietern und den internationalen Tech-Unternehmen hin zu einem Level-Playing-Field anzugleichen. Hier gilt es die Interessen der Branche frühzeitig in den europäischen Prozess einzubringen und sich gegenüber der Europäischen Kommission klar zu positionieren. Hier sieht sich Bayern in Wahrnehmung seiner federführenden Rolle im Länderkreis besonders in der Verantwortung. Die Rundfunkkommission der Länder hat mit Beschluss vom 22. Oktober 2025 zu den Eckpunkten eines „Digitale Medien-Staatsvertrags“ bereits die Punkte aufgezeigt, die bei einer möglichen Revision der AVMD-Richtlinie in jedem Fall Berücksichtigung finden sollen: Die AVMD-Richtlinie soll Richtlinie bleiben, damit auch bei der Wahl des Rechtsinstruments das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleibt. Die AVMD-Richtlinie sollte als starke sektorspezifischer Regelung den Anwendungsbereich zu anderen EU-Rechtsakten klar abgrenzen, und dabei alle medienrelevanten Angebote gleichermaßen adressieren. Die Auffindbarkeitsregulierung ist im Sinne einer Öffnung für alle Mediendienste fortzuentwickeln. Das Herkunftslandprinzip und die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten sind zu verschränken, damit eine mögliche Binnenmarktrelevanz nicht einziges Kriterium für die Bestimmung der Gesetzgebungszuständigkeit ist. Wichtig ist zudem die Öffnung der quantitativen Werbebestimmungen sowie der Abbau bürokratischer Lasten. Insgesamt möchten wir auch hier die Distribution von Medieninhalten ganzheitlich statt in tradierten Kategorien denken. Diesen Weg zu einem Level-Playing-Field mit fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen Mediendiensteanbietern und den Anbietern großer Online-Plattformen und Suchmaschinen sollten wir auch in Brüssel gehen.

„Bayern hat deutlich gemacht, dass die mit dem Reformstaatsvertrag auf den Weg gebrachten Strukturreformen zunächst wirken müssen, bevor über ein neues Finanzierungsverfahren entschieden wird. Dabei bleiben wir, genauso wie beim Ziel der Beitragsstabilität.“

Am 1. Dezember 2025 ist auch der 6. Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten, der den Jugendmedienschutz in Deutschland, insbesondere mit einer Reform des technischen Jugendmedienschutzes, im digitalen Zeitalter auf Stand bringt. Auch mit Blick auf die stetig zunehmende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz im Online-Bereich ist ein effektiver Kinder- und Jugendmedienschutz maßgeblich, damit sich Kinder- und Jugendliche sicher im Netz bewegen können. Verbote oder pauschale Altersgrenzen – wie es sie beispielsweise in Australien gibt – lehnen wir ab, weil sie praktisch nicht umsetzbar sind. Entscheidend ist hier neben einem effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz vielmehr eine solide Medienkompetenz.

Wir erleben schon seit einiger Zeit, dass die Medienlandschaft immer komplexer wird und sich das Mediennutzungsverhalten fundamental ändert. Mit den technischen Möglichkeiten wächst aber nicht automatisch auch die Medienkompetenz der Mediennutzer. Nur wenn die Menschen in der Lage sind, sich gut informiert eine eigene Meinung zu bilden, können sie später aktiv und verantwortungsvoll an unserer demokratischen Gesellschaft teilhaben. Medienkompetenz ist zudem ein wichtiges Instrument, die Resilienz der Bevölkerung gegen Desinformation und Meinungsmanipulation zu erhöhen. Gerade die sozialen Netzwerke bieten hierfür einen leichten Nährboden. Der Algorithmus „belohnt" besonders stark polarisierende Posts durch mehr Reichweite. Gerüchte und Fake News verbreiten sich so besonders leicht. Erst der reflektierte und bewusste Umgang mit Medien ermöglicht, Inhalte hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit zu bewerten und sich selbst eine Meinung zu bilden. Die bayerische Strategie zur Förderung von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren wird daher mit einer Vielzahl von Projekten intensiv weiterverfolgt. Ein gutes Beispiel für den Erfolg unserer Strategie ist die Initiative Medienführerschein Bayern. Diese Initiative, die wir bereits 2009 gestartet haben, hat sich bundesweit als Vorbild etabliert und die kostenlosen Materialien zum Einsatz insbesondere in Schulen werden konsequent aktualisiert und erweitert. 2026 wird für den Medienführerschein Bayern ein Jubiläumsjahr werden, denn die Initiative wird die beeindruckende Marke von 2 Millionen überreichten Urkunden feiern.

Der Filmstandort Deutschland steht nach der weitgehend nicht erfolgten Umsetzung der Filmförderreform durch die vorherige Bundesregierung weiterhin unter erheblichem Wettbewerbsdruck. Insbesondere im Vergleich zu Ländern wie Tschechien, Spanien und Ungarn ergeben sich Standortnachteile, da dort attraktive Förderkonditionen für Filmproduktionen angeboten werden.

Deshalb hat sich die neue Bundesregierung der überfälligen Förderreform angenommen und mit der angekündigten Erhöhung der Fördermittel und Fortsetzung der erhöhten Förderquoten von 30 Prozent bereits eine wichtige Weiche gestellt. Nun fehlt noch der Baustein einer Investitionsverpflichtung, was auch im Hinblick auf die Freigabe zusätzlicher Fördermittel in Höhe von ca. 120 Mio. Euro durch das Bundesfinanzministerium eine zentrale Frage ist. Zusätzliche Investitionen durch Sender und Streamingplattformen sind wichtig, um das „Grundrauschen“ für die Produktionswirtschaft zu gewährleisten und damit den Produktionsstandort zukunftssicher zu machen. Hier bedarf es nun endlich einer zeitnahen Lösung. Bei der viel diskutierten Frage nach der Umsetzung durch ein Gesetz oder freiwillige Selbstverpflichtungen ist für uns entscheidend, dass sich die notwendigen Standorteffekte erzielen lassen und, dass die Rechtethematik so geregelt wird, dass sie einen Fortschritt zum Status Quo darstellt. Nur so kann sich der Standort auch langfristig weiterentwickeln.

Zusammengefasst: Wir setzen 2026 auf die Stärkung einer vielfältigen, innovativen und zukunftsfähigen Medienlandschaft, die Medienkompetenz fördert, faire Wettbewerbsbedingungen schafft und die kulturelle Identität Bayerns bewahrt – stets mit Blick auf die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung.

„In einer Welt voller Algorithmen müssen journalistische und publizistische Angebote so präsent sein, dass sie nicht in der Masse untergehen. Nur so kann die demokratische Meinungsbildung weiterhin funktionieren und die kulturelle Identität gestärkt werden.“

 medienpolitik.net:  Die Länder erarbeiten gegenwärtig einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Was soll/muss mit diesem Staatsvertrag erreicht werden?

Herrmann: Mit dem Digitale Medien-Staatsvertrag möchten die Länder die Medienordnung in Deutschland an die rasant fortschreitende Digitalisierung anpassen und zukunftsfähig gestalten. Die Medienlandschaft befindet sich im Wandel: Digitale Technologien wie Künstliche Intelligenz, zusätzliche Ausspielwege und nicht-journalistische Creator bieten neue Möglichkeiten, stellen aber auch neue Herausforderungen in Bezug auf Meinungsvielfalt, Refinanzierbarkeit, Transparenz und gesellschaftlichen Zusammenhalt dar. Deshalb ist es wichtig, klare und faire Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen.

Im Zentrum steht die Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit. Alle Nutzer müssen Zugang zu einem breiten Spektrum an Informationen und Meinungen erhalten. Bestehende und neue Anbieter sollen die Möglichkeit haben, sich weiterzuentwickeln und ihre Inhalte sichtbar und zugänglich zu machen. Dabei ist die Auffindbarkeit von Medieninhalten ein Schlüsselfaktor: In einer Welt voller Algorithmen müssen journalistische und publizistische Angebote so präsent sein, dass sie nicht in der Masse untergehen. Nur so kann die demokratische Meinungsbildung weiterhin funktionieren und die kulturelle Identität gestärkt werden.

Ein weiteres zentrales Thema ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. KI verändert die Art und Weise, wie Medieninhalte produziert, kuratiert und verbreitet werden. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-basierten Entscheidungsprozessen ist daher ein wesentliches Ziel des Staatsvertrags. Nutzer sollen erfahren, wie Inhalte ausgewählt, gefiltert oder empfohlen werden. Damit wird Vertrauen geschaffen und die Gefahr von Manipulation und Desinformation reduziert.

Daran knüpft gleich ein weiteres Thema an. Die Refinanzierbarkeit von professionellen Medienangeboten. Unabhängiger Journalismus ist nur möglich, wenn entsprechende wirtschaftliche Grundlagen vorhanden sind. Der Digitale Medien-Staatsvertrag möchte faire Rahmenbedingungen schaffen, die es Medienanbietern erlauben auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren. Ganz besonders wichtig ist es mir zu betonen, dass jede Regulierung so flexibel und innovationsoffen angelegt sein muss, dass sie auf neue Entwicklungen reagieren kann, ohne Innovationen zu hemmen.

Die Eckpunkte, die durch die Rundfunkkommission im vergangenen Oktober verabschiedet wurden, unterstreichen das gemeinsame Engagement der Länder für eine moderne, vielfältige und stabile Medienordnung.

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