„Medienanbieter müssen ihre Interessen gegenüber KI-Plattformen wahren können“

09. Januar 2026
Berlin und Brandenburg erwarten vom Digitale-Medien-Staatsvertrag, dass damit die Spielregeln auch für Inhalteanbieter transparent und fair werden

Fragen an Florian Graf (CDU), Chef der Senatskanzlei und Staatssekretär für Medien Berlins und Kathrin Schneider (SPD), Ministerin und Chefin der Staatskanzlei Brandenburgs

Berlin und Brandenburg setzen große Erwartungen an den Digitale-Medien-Staatsvertrag, den die Rundfunkkommission der Länder gegenwärtig erarbeitet. So fordert Brandenburg medienrechtliche Regelungen, „die Anbietern von KI-Assistenten zu Transparenz, Zugang, Sichtbarkeit und Auffindbarkeit verpflichten. Berlin befürchtet monopolartige Strukturen durch US-Medienanbieter und will darauf mit fairen Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer reagieren. Beide Länder wollen zudem die Landesmediengesetze schnell novellieren, um eine Umsetzung des Reformstaatsvertrages zu ermöglichen. Zudem sieht Brandenburg nach dem neuen Vorschlag der Beitragskommission KEF die Möglichkeit die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu zu diskutieren

Florian Graf (CDU), Chef der Senatskanzlei und Staatssekretär für Medien Berlins:

medienpolitik.net: Wo liegen für Berlin die medienpolitischen Schwerpunkte für 2026?

Graf: Im Bereich des Rundfunks ist die Umsetzung des Reformstaatsvertrags zentral. Daraus ergibt sich eine kleinere Novelle des rbb-Staatsvertrags, die wir gemeinsam mit Brandenburg auf den Weg bringen wollen. Zudem planen wir eine Überarbeitung des mabb-Staatsvertrags, um auch die rechtlichen Grundlagen für den privaten Rundfunk zeitgemäß anzupassen. Im Medien- und Filmbereich gibt es erfreulicherweise keine Kürzungen im Haushalt des Jahres 2026, sodass sowohl das Medienboard als Filmförderung als auch die Filmhochschule DFFB sogar mit mehr Budget arbeiten können. Berlin ist und bleibt Filmstandort Nummer 1 in Deutschland. Uns ist es ein großes Anliegen, die Wettbewerbsfähigkeit der Filmlandschaft auf Bundesebene zu stärken. Neben der Aufstockung der Fonds sehe ich bei der Investitionsverpflichtung eine freiwillige Vereinbarung als sinnvollste Lösung an, die auch die Leistungsfähigkeit der Programmveranstalter berücksichtigt, die ebenfalls in schwieriger wirtschaftlicher Lage agieren. Zudem muss das Kino als eigenständiges Medium für die Filmausstrahlung weiterhin einen wichtigen Stellenwert behalten. Auch dafür setzen wir uns aktiv ein, zum Beispiel mit einer Kinoförderung aus dem Landeshaushalt. Die Berlinale unterstützen wir ebenfalls weiterhin mit Berliner Mitteln.

„Bei der Investitionsverpflichtung sehe ich eine freiwillige Vereinbarung als sinnvollste Lösung an, die auch die Leistungsfähigkeit der Programmveranstalter berücksichtigt, die ebenfalls in schwieriger wirtschaftlicher Lage agieren.“ Florian Graf

medienpolitik.net: Die Länder erarbeiten gegenwärtig einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Was soll/muss mit diesen Staatsvertrag erreicht werden?

Graf: Die Konzentrationsprozesse im Medienbereich nehmen rapide zu, was vor allem an den großen amerikanischen Playern liegt, die hier zunehmend monopolartige Strukturen erlangen. Um hier aus deutscher und europäischer Sicht wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen die Spielregeln transparent und fair für alle Marktteilnehmer sein. Zudem muss europäisches Recht in das nationale Recht umgesetzt werden. Hier wird der Staatsvertrag auch einen deutlichen Fortschritt bedeuten.

 

Kathrin Schneider (SPD), Ministerin und Chefin der Staatskanzlei Brandenburgs:

medienpolitik.net: Wo liegen für Brandenburg die medienpolitischen Schwerpunkte für 2026?

Schneider: Brandenburg setzt auf starke Medien und Medienvielfalt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll weiterhin seinen maßgeblichen Beitrag für unsere freie und offene Demokratie erfüllen. Dazu muss er zukunftsfähig aufgestellt sein. Das schließt die Wirtschaftlichkeit ein. Der 7. Medienänderungsstaatsvertrag - der Reformstaatsvertrag - schafft dafür den Rahmen. Jetzt geht es darum, dass die Rundfunkanstalten diesen Rahmen auch ausfüllen und die Reformen umsetzen.  Der rbb muss seinen Reform- und Konsolidierungsprozess fortsetzen und den Medienstaatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg umsetzen. Die regionale Berichterstattung muss ausgebaut werden.

Ein weiteres wichtiges Vorhaben im Jahr 2026 ist die Unterstützung der privaten Medien und des Lokaljournalismus. Wir wollen dafür den Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg zu unserer Medienanstalt MABB überarbeiten. Wir werden der MABB auch im Jahr 2026 wieder Haushaltsmittel bereitstellen, damit die Förderung lokaljournalistischer Angebote im gesamten Land fortgesetzt werden kann. Nachdem die Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) einen neuen Bericht vorgelegt hat, wird die verlässliche und staatsferne Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu zu diskutieren sein. Wir stehen für Beitragsstabilität. Die Rundfunkanstalten müssen ihre Reformbemühungen verstärken und alle Möglichkeiten zu nutzen, um effizienter zu werden. Dazu gehört aus unserer Sicht auch die Verschlankung der Leitungsstrukturen und die Deckelung von Gehältern und Versorgungsansprüchen beim Führungspersonal.

„Jetzt geht es darum, dass die Rundfunkanstalten den Rahmen des Reformstaatsvertrages auch ausfüllen und die Reformen umsetzen.“ Karin Schneider

medienpolitik.net: Die Länder erarbeiten gegenwärtig einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Was soll/muss mit diesem Staatsvertrag erreicht werden?

Schneider: Mit dem Digitale Medien-Staatsvertrag sollen die notwendigen Anpassungen an EU-Verordnungen vorgenommen und insbesondere Regelungen zum Umgang mit KI getroffen werden. Es sind medienrechtliche Regelungen zu treffen, die Anbietern von KI-Assistenten zu Transparenz, Zugang, Sichtbarkeit und Auffindbarkeit verpflichten. Medienanbietern, gleichgültig ob von Text, Audio oder Video, müssen ihre Interessen gegenüber KI-Plattformen wahren können. Deshalb sind auch Regelungslücken im Urheberrecht zu schließen, da bloße Informationen und Daten im Urheberecht nicht geschützt werden und daher ohne jegliche Vergütung weiterverwendet werden dürfen.

 

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