„Die KEF wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Erhöhung empfehlen“

12. Januar 2024
Oliver Schenk und Rainer Robra
Oliver Schenk und Rainer Robra
Sachsen plädiert für einen „Chief Administrative Officer“ der ARD, für die Durchsetzung von Kooperationen und strukturellen Reformen und Sachsen-Anhalt vermisst weiterhin bezifferbare und messbare Sparvorschläge der Anstalten

Antworten von Oliver Schenk (CDU), Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien sowie Chef der Staatskanzlei Sachsens und Rainer Robra (CDU), Minister für Kultur und Chef der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt

Sachsen und Sachsen-Anhalt gehören zu den Bundesländern, die Druck bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks machen. Während Sachsen-Anhalt eine Beitragserhöhung ohne Wenn und Aber ablehnt, setzt sich Sachsen für die Einhaltung der KEF-Empfehlung ein. Allerdings ist auch Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei Sachsens der Auffassung, dass ARD und ZDF auch mit dem bisherigen Beitrag auskommen könnten, wenn wirksame Strukturveränderungen beschlossen würden. Bisher sehe aber zu wenig Ehrgeiz bei den Anstalten, dem gerecht zu werden. Für die Durchsetzung solcher Reformen schlägt Schenk einen „Chief Administrative Officer“ der ARD vor, mit „Durchgriffrechten und einem eigenen Budget.“ Rainer Robra, Minister aus Sachsen-Anhalt, erwartet im Februar eine Beitragserhöhung durch die KEF. Im Landtag seines Bundeslandes gäbe es derzeit keine Mehrheit dafür. „Anders als noch vor drei Jahren steht Sachsen-Anhalt mit seiner Skepsis gegenüber einer Erhöhung des Beitrags jedoch nicht mehr allein da“, sagt Robra. Die Anstalten müssten unterschiedliche Angebotsprofil bekommen: Das Erste mit einem Schwerpunkt auf regionaler Berichterstattung und das ZDF als national ausgerichteter Sender mit Blick auf das Weltgeschehen.

 Oliver Schenk, Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien sowie Chef der Staatskanzlei Sachsens:

 Medienpolitik.net:  Wo liegen für Ihre Landesregierung die medienpolitischen Schwerpunkte für 2024?

Schenk: 2024 steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin ganz weit oben auf der Agenda der Medienpolitik der Länder. Auch wenn mit dem 3. und 4. Medienänderungsstaatsvertrag einiges erreicht wurde, ist damit der Reformprozess keinesfalls abgeschlossen. Die Länder und die Anstalten stehen vor großen Herausforderungen: Wir brauchen eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, durch effiziente Strukturen, die auch in der Zukunft in der Lage sein werden, Filterblasen im Netz zum Platzen zu bringen. Hierzu muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk wieder mehr auf seinen Kernauftrag als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung besinnen. Nicht mehr zeitgemäße interne Prozesse sind zu reformieren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss effizienter werden, wenn er in Zukunft bestehen und in breiten Kreisen der Bevölkerung akzeptiert sein möchte. Derzeit laufen verschiedene Reformprozesse: Am 18. Januar 2024 wird der von den Ländern eingesetzte Zukunftsrat seinen Bericht vorlegen. Die Rundfunkkommission wird diesen auf ihrer Klausurtagung Ende Januar bewerten und die Vorschläge mit den im Länderkreis entwickelten Reformansätzen und denjenigen der Anstalten übereinanderlegen. Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Reformansätze sollen durch die KEF in einem Sondergutachten bewertet werden. Unsere Aufgabe wird sein, aus den verschiedenen Ansätzen eine Reformagenda zu entwickeln.

Ein weiteres Kernanliegen der sächsischen Medienpolitik wird auch 2024 sein, die Medien- und Meinungsvielfalt nicht nur landes- und bundesweit, sondern auch im Lokalen und Regionalen zu sichern. Wir brauchen weiterhin eine Vielfalt der Meinungen und den gesellschaftlichen Austausch über sie. Qualitätsmedien können dies leisten – sie sind angesichts des besorgniserregenden Ausmaßes von Hass und Desinformation im Netz als Inseln der Verlässlichkeit wichtiger als je zuvor. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, die regionale und überregionale Presse, der private Rundfunk, aber auch auf Dialog und Austausch basierende Angebote im Netz sind Basis des gesellschaftlichen Dialogs, ohne den eine demokratische Gesellschaft nicht funktioniert. Wir brauchen künftig noch mehr Mechanismen, um diese Angebote zu stärken. Aus diesem Grund setzen sich die Länder seit Jahren beim Bund für die Förderung der immens gestiegenen Zustellkosten der Verlage ein. Aber auch beim regionalen Fernsehen ist die wirtschaftliche Situation schwierig. Wir haben uns in Sachsen daher dafür entschieden, über die sächsische Landesmedienanstalt Steuermittel zur Förderung von Lokal- und Regionaljournalismus auszureichen. Die staatsfern von der Landesmedienanstalt umgesetzte Projektförderung ist 2023 auf eine große Resonanz gestoßen und kommt sowohl bestehenden Akteuren als auch neuen innovativen Projekten zu Gute, sofern diese einen Beitrag zur Stärkung lokaler und regionaler Information leisten. Dieses Engagement zur Sicherung eines möglichst flächendeckenden, vielfältigen und qualitätsvollen Nachrichten- und Informationsangebot soll 2024 fortgesetzt und sodann evaluiert werden.

Aber auch die großen privaten Medienhäuser müssen in den Blick genommen werden. Sie verfügen über enorme Reichweiten und damit auch über eine entsprechende Relevanz für den Meinungsbildungsprozess in unserer Gesellschaft. Die Politik muss darauf achten, dass das Wettbewerbsumfeld, in dem sie arbeiten, auch künftig fair ausgestaltet ist. Dabei ist zwar auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk und sein Verhältnis zur gedruckten Presse ins Auge zu fassen, aber die eigentliche regulatorische Herausforderung liegt in der Herstellung eines „Level Playing Field“ zu den großen Streamingdiensten und Intermediären im Netz.

So müssen wir aktuell bei der Diskussion über die Investitionsabgabe im Zusammenhang mit der Neuregelung der Bundes-Filmförderung aufpassen, die Dinge nicht über einen Kamm zu scheren und am Ende diejenigen, die sich bereits in unseren Fördersystemen für qualitativ hochwertige Inhalte engagieren, doppelt zur Kasse zu bitten. Die geplanten Änderungen werden uns aber auch darüber hinaus beschäftigen, insbesondere die Vorschläge zu einer steuerfinanzierten Anreizförderung und zu dem Zusammenspiel zwischen Bundesförderung und der Förderung durch die Länder-Filmförderer.

Noch im ersten Halbjahr 2024 soll zudem eine Staatsvertragsnovelle der Länder zur Stärkung des Jugendmedienschutzes auf den Weg gebracht werden, die im Bereich des technischen Jugendmedienschutzes eine Vorbildrolle in der EU einnehmen kann: Im Rahmen des Vorsitzes in der Arbeitsgemeinschaft Jugendmedienschutz setze ich mich dafür ein, dass wir endlich ein zeitgemäßes Schutzsystem erhalten, das Eltern einen leichteren Weg eröffnet, altersgerechte Einstellungen an von Kindern genutzten Endgeräten vorzunehmen. Mit der Anknüpfung an das Betriebssystem wird ein zentraler und übergreifender Ansatz gewählt, um bestmöglichen Jugendmedienschutz zu ermöglichen. Daneben enthält die geplante Novelle Regelungen zur effektiveren Rechtsdurchsetzung durch die Landesmedienanstalten im Netz.

Nicht zuletzt halte ich es für immens wichtig, dass wir uns 2024 weiter intensiv mit dem Thema Medien und Künstliche Intelligenz auseinandersetzen. Es handelt sich um eine gigantische gesellschaftliche Herausforderung, einerseits die Chancen zu nutzen, andererseits aber auch Risiken zu begrenzen. Wichtig ist für mich dabei der Austausch mit den Akteuren der Medienbranche, daher werde ich unseren im Jahr 2023 begonnen Dialog u.a. im Rahmen eines weiteren KI-Kongresses fortsetzen.

Seitens der EU wird uns im Bereich KI auch der jüngst geeinte AI Act der EU beschäftigen, ebenso wie die Ergebnisse der Verhandlungen zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA), der Umsetzung des Digital Services Acts (DSA) und der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung.

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich wieder mehr auf seinen Kernauftrag als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung besinnen.“ Oliver Schenk

Medienpolitik.net: Die Länder arbeiten intensiv an einem weiteren Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Welche Reformen müssten sich Ihrer Meinung nach unbedingt in einem solchen Medienänderungsstaatsvertrag wiederfinden?

Schenk: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Privileg der Beitragsfinanzierung, er hat aber auch einen besonders anspruchsvollen Auftrag zur Vielfaltssicherung. Die Länder befinden sich nicht erst seit den Ereignissen beim rbb in einem Prozess der Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, an dessen Ende mehr Akzeptanz, mehr Effizienz und damit noch mehr Gegenwert für den Beitragszahler stehen soll. ARD und ZDF könnten auch mit dem bisherigen Beitrag auskommen, wenn wirksame Strukturveränderungen beschlossen werden. Bisher sehe ich aber zu wenig Ehrgeiz bei den Anstalten, dem gerecht zu werden. Nach wie vor ist vieles zu kleinteilig organisiert, mit zu vielen Anstalten ohne ausreichende Kooperationen. Dabei könnten die Chancen der Digitalisierung viel stärker mit den Vorteilen eines föderalen Systems verbunden werden. Ich bin überzeugt, dass im System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch Effizienzpotenziale bei der Auftragserfüllung vorhanden sind, die gehoben werden können. Eine zeitgemäße Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss sich auch mit der Frage beschäftigen, ob Synergiepotenziale durch stärkere Bündelung von Verantwortlichkeiten erzielt werden können. Es stellt sich die Frage, ob wir uns in der heutigen Zeit noch Strukturen leisten können, die in ihrer Grundlage aus den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts stammen oder ob wir uns nicht vielmehr um Lösungen bemühen sollten, die den Gedanken föderaler Autonomie mit modernen Formen der Unternehmensorganisation in Einklang bringt. Sachsen setzt sich vor diesem Hintergrund für eine Reform der Arbeitsprozesse in der ARD, aber übergreifend auch für mehr Synergien mit ZDF und Deutschlandradio ein. Die Abwicklung dieser und vergleichbarer Aufgaben sollte zu Beginn durch eine eigenständige operative Einheit der ARD erfolgen. Die einzelnen Anstalten könnten auf diese Weise von redundanten „Routineaufgaben“, die nichts mit ihrem Kerngeschäft zu tun haben, entlastet werden. Letztendlich würde ein derartiges System den Anstalten mehr Raum zur Konzentration auf ihre eigentlichen Aufgaben als „Medium und Faktor der politischen Willensbildung“ geben. Dabei ist aus sächsischer Sicht für die erfolgreiche Erfüllung dieser Aufgabe mit den gewünschten Synergieeffekten wichtig, dass die beschriebene operative Einheit in einem klar definierten Bereich für die anderen ARD-Anstalten als „Shared Service Center“ rechtlich verbindlich handeln kann. Im Idealfall hätte man einen „Chief Administrative Officer“ für die ARD mit Durchgriffsrechten und eigenem Budget. Dieser (partielle) Übergang von Verantwortlichkeiten kann aber nur im Rahmen einer mutigen ARD-Reform geschehen. Als Weiterentwicklung dieses Gedankens sollte eine Ausdehnung der Kompetenzen der angesprochenen operativen Einheit auf das ZDF und das Deutschlandradio immer mitgedacht werden. Wir sollten zudem ein System schaffen, das Anreize für „Best Practice“ Innovationen setzt, die zu mehr Effizienz führen und, werden sie von allen Anstalten umgesetzt, einen Beitrag zur Beitragsstabilität leisten können.

 

Rainer Robra, Minister für Kultur und Chef der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt:

medienpolitik.net: Wo liegen für Ihre Landesregierung die medienpolitischen Schwerpunkte für 2024?

Robra: Das Jahr 2024 wird ein medienpolitisch spannendes Jahr. Zum einen wird die Kommission zur Ermittlung und Überprüfung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihren 24. Bericht vorlegen und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags empfehlen. Es ist kein Geheimnis, dass es nicht nur im Landtag von Sachsen-Anhalt derzeit keine Mehrheit für eine Zustimmung zum Beitragsvorschlag gibt. Anders als noch vor drei Jahren steht Sachsen-Anhalt mit seiner Skepsis gegenüber einer Erhöhung des Beitrags jedoch nicht mehr allein da. Zum anderen erwarten wir die Vorschläge des von uns eingesetzten Zukunftsrates, die mit unseren Reformen und denen der Anstalten verzahnt werden müssen. Ich erwarte, dass es 2024 substanzielle Reformen gibt, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig machen und seine Akzeptanz stärken, aber auch im gesamten medialen Umfeld neu positionieren und den Bedarf spürbar reduzieren. Reformvorschläge seitens der Anstalten, die zu bezifferbaren und messbaren Einsparungen führen und noch in der neuen Beitragsperiode berücksichtigt werden können, wie sie bereits im Jahr 2016 von den Rundfunkanstalten zugesagt wurden, fehlen bislang und die Vorgaben der KEF für eine höhere Wirtschaftlichkeit gerade auch in ihrem 24.Bericht sind noch abzuarbeiten.

Früh im Jahr werden wir mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag Anpassungen mit Blick auf das europäische Digitale-Dienste-Gesetz vornehmen müssen. In einem für Sachsen-Anhalt ganz wichtigen Vorhaben werden wir mit dem Jugendmedienschutz neue Wege gehen. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag soll Kindern und Jugendlichen angesichts der fortschreitenden Digitalisierung im Medienbereich eine sichere digitale Teilhabe ermöglichen, die Erziehungsberechtigten stärken und die Anbieter in die Verantwortung nehmen.

Bei uns im Land werden wir das Landesmediengesetz modernisieren und privaten Hörfunk- und Fernsehanbietern im Land eine Zukunftsperspektive bieten. Diese ist umso wichtiger, als Regionalfensterverpflichtungen oder anderes nennenswertes Engagement der großen privaten Sender weiter fehlt. Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt soll deshalb private regionale und lokale Fernsehveranstalter mit der öffentlichen Aufgabe betrauen können, die bestehende Vielfalt der Meinungen im jeweiligen Verbreitungsgebiet durch ein vielfältiges und qualitätsvolles Nachrichten- und Informationsprogramm mit engem Regionalbezug in möglichst ausgewogener Weise zum Ausdruck zu bringen. Generell wollen wir das Thema der regionalen und lokalen Medienvielfalt 2024 in den Fokus rücken und werden es daher zu einem Schwerpunkt des Vorsitzes von Sachsen-Anhalt in der Runde der ostdeutschen Ministerpräsidenten machen.

„Eine wettbewerbsverzerrende Lage sehe ich beim Thema Presseähnlichkeit, bei dem besonders die Rundfunkanstalten der ARD die Existenzgrundlage der privaten Anbieter gefährden.“ Rainer Robra

medienpolitik.net: Die Länder arbeiten intensiv an einem weiteren Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Welche Reformen müssten sich Ihrer Meinung nach unbedingt in einem solchen Medienänderungsstaatsvertrag wiederfinden?

Robra: Darüber werden wir zunächst im Länderkreis beraten und haben auch noch die Empfehlungen des Zukunftsrates abzuwarten. Einige Schwerpunkte Sachsen-Anhalts sind aber bereits lange bekannt und sollten in den Prozess einfließen. Nach der im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag erfolgten Schärfung des Profils des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kommt es für uns jetzt darauf an, dass sich die Programme von ARD und ZDF klarer voneinander unterscheiden und eine erkennbar unterschiedliches Angebotsprofil bekommen: Das Erste mit einem Schwerpunkt auf regionaler Berichterstattung und das ZDF als national ausgerichteter Sender mit Blick auf das Weltgeschehen. Dafür werden wir uns weiter einsetzen. Gleichzeitig werden wir darauf dringen, dass die Anstalten und ihre Gremien die Vorgaben des Staatsvertrages für mehr Transparenz und gemeinsame Standards zügig umsetzen. Eine wettbewerbsverzerrende Lage sehe ich beim Thema Presseähnlichkeit, bei dem besonders die Rundfunkanstalten der ARD die Existenzgrundlage der privaten Anbieter gefährden, indem sie unverhältnismäßig Textangebote in ihren Online-Auftritten platzieren, künstliche Sendebezüge herstellen und sich einer ernsthaften Schlichtung entziehen. Hier werden wir uns für eine Schärfung der geltenden Regelungen einsetzen und appellieren an alle Beteiligten, unsere herausragende Medienlandschaft nicht mutwillig zu gefährden.

Um Wirtschaftlichkeitspotenziale zu heben und Ressourcen- und Kosteneffizienz zu realisieren, bedarf es einer verstärkten und echten Kooperation der Anstalten untereinander. So sind Technik und Verwaltung zwei Bereiche, in denen gemeinsame Lösungen die Regel werden müssen. Das betrifft nicht allein die ARD-Anstalten, sondern bezieht ausdrücklich das ZDF und das Deutschlandradio mit ein. Weitere Themen, die 2024 in Angriff genommen werden müssen, sind die nicht mehr zeitgemäße Alleinherrschaft von Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie eine Deckelung der Gehälter ihrer Führungskräfte wie dies etwa schon in den Mediengesetzen vom SR und RBB geschehen ist. Beim Abschluss dieser Verträge – auch der im tariflichen Bereich – soll sich grundsätzlich am öffentlichen Dienst und vergleichbaren öffentlichen Unternehmen orientiert werden. 

 

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