Fragen an Dr. Carsten Brosda (SPD), Senator für Kultur und Medien Hamburgs
Carsten Brosda, einer der führenden SPD-Medienpolitiker, sieht „dringenden Handlungsbedarf“ der Medienpolitik, „um die kommunikativen Grundlagen unserer freiheitlichen Demokratie zu schützen.“ Diese sieht er durch digitale Intermediäre bedroht, die Informationsangebote entbündeln und die Vermittlung an das Publikum übernehmen. „Dazu“, so Brosda „braucht es einen eigenständigen europäischen Weg der Digitalisierung. Ziel ist es, Innovationen zu fördern, die den kulturellen und gesellschaftlichen Vorstellungen Europas entsprechen und gleichzeitig ein ökonomisches Gegengewicht zu den bekannten und zunehmend mächtigen Plattformen und Tech-Unternehmen bilden können.“ Dazu könnte der Digitale-Medien-Staatsvertrag beitragen, für dessen 2. Teil im Sommer erste Ergebnisse vorliegen sollen. Darin sollen unter anderem auch das Leistungsschutzrecht der Presseverleger weiterentwickelt und die Struktur der Medienanstalten verändert werden. Brosda mahnt zudem die Anpassung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an. „Gerichtsverfahren können kein Ersatz für kluge Medienpolitik sein“, so der Hamburger Senator.
medienpolitik.net: Wo liegen für Hamburg die medienpolitischen Schwerpunkte für 2026?
Brosda: Im Jahr 2026 stellen sich in medienpolitischer Hinsicht vielfältige Herausforderungen. Insbesondere der rasant steigende Einsatz generativer KI macht ein kluges und entschiedenes Handeln auch der Medienpolitik notwendig. Zentrales Anliegen sollte dabei die Sicherung einer vielfältigen, glaubwürdigen und demokratisch verfassten Medienlandschaft sein. Wesentliche Grundlagen unserer kommunikativen Öffentlichkeit geraten derzeit zunehmend unter Druck. Digitale Intermediäre entbündeln Informationsangebote und übernehmen die Vermittlung an das Publikum, jeder kann zudem mit ihrer Hilfe zum Sender werden und zunehmend produziert künstliche Intelligenz die vermittelten Inhalte. Laien können kaum überprüfen, welcher Inhalt Vertrauen verdient und welcher nicht. Um die kommunikativen Grundlagen unserer freiheitlichen Demokratie zu schützen, besteht daher dringender Handlungsbedarf. Nicht, um den sinnvollen Fortschritt aufzuhalten, sondern um seine Potenziale zu nutzen, ohne die für unsere Demokratie essenziellen Grundlagen einer informierten Öffentlichkeit aufzugeben. Dazu braucht es einen eigenständigen europäischen Weg der Digitalisierung. Ziel ist es, Innovationen zu fördern, die den kulturellen und gesellschaftlichen Vorstellungen Europas entsprechen und gleichzeitig ein ökonomisches Gegengewicht zu den bekannten und zunehmend mächtigen Plattformen und Tech-Unternehmen bilden können.
Medienpolitik steht vor der Herausforderung, dass die Verantwortung für Inhalte, die Sicherung von Qualität und Vielfalt sowie die demokratische Kontrolle auch in einer zunehmend KI-geprägten Medienlandschaft gewährleistet bleiben müssen. Dazu braucht es eine sinnvolle und wirksame Regulierung, die die Zukunft der demokratischen Ordnung schützt und mit der rasanten Geschwindigkeit technischer Entwicklungen Schritt hält. Gleichzeitig müssen wir die Medienwirtschaft politisch wie wirtschaftlich darin unterstützen, neue Produkte und Lösungen zu entwickeln, die diesen neuen, medialen Realitäten entsprechen. Von Projekten für ein besseres Verständnis der Werte und Bedürfnisse für junge Nutzerinnen und Nutzer, über die Bedeutung von Content Creatoren für die klassische Verlagswirtschaft und neuen AdTech-Lösungen bis hin zu Netzwerken für die kooperative Entwicklung von Lösungen im Bereich KI und Plattformen bleibt Hamburg dabei einer der spannendsten Orte für die Weiterentwicklung von Medienprodukten in Europa.
Hamburg wird sich daher auch im kommenden Jahr in der Initiative #UseTheNews engagieren. Zusammen mit zahlreichen Partnern aus Medien, Bildung und Forschung werden hier die Nachrichtennutzung und -kompetenz junger Menschen erforscht und neue Informations- und Bildungsangebote entwickelt. Die Initiative gibt mit Maßnahmen wie beispielsweise dem Competence Center Young Audiences oder den Newscamps Antworten auf die Frage, wie sich junge Menschen heute informieren und wie sie besser mit journalistischen Nachrichten zu erreichen sind. Denn eine wichtige Grundlage unserer Demokratie ist eine gut informierte Öffentlichkeit, die auch künftig den Wert von seriös recherchierten Inhalten und medialer Vielfalt anerkennt.
„Nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern auch für die privaten Medien haben die Länder die Verantwortung, einen modernen und vor allem verlässlichen Rahmen zu schaffen.“
Eine zentrale Säule unserer Medienordnung muss auch in Zukunft der gemeinschaftlich finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk sein, da seine Berichterstattung wesentliche Informationen niedrigschwellig für alle zugänglich macht und damit Resonanzräume für unsere Gesellschaft abseits von Wertschöpfungslogiken bietet. Daher ist der von den Ländern beschlossene Reformstaatsvertrag so wichtig, der am 1. Dezember in Kraft treten konnte. Jetzt ist es an den Anstalten, von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die im Staatsvertrag vorgegebenen Ziele umzusetzen.
Aber auch für die Medienpolitik bleibt hier noch viel zu tun. So konnten leider noch keine Regelungen zur Anpassung des Beitragsverfahrens geeint werden. Dabei gehört zu einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zwingend, auch die Grundlage seiner Finanzierung zu sichern. Denn wenn wir davon sprechen, dass wir das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem zukunftsfest aufstellen müssen, damit die Öffentlich-Rechtlichen auch unter sich verändernden gesellschaftlichen und technologischen Bedingungen ihren demokratischen Auftrag erfüllen können, dann muss das auch dafür gelten, wie sie die hierfür notwendigen finanziellen Mittel erhalten. Es braucht daher dringend eine Verständigung darüber, wie das Beitragsverfahren künftig ausgestaltet sein soll, um den Streit um die Finanzierung nicht erneut vor dem Bundesverfassungsgericht auszutragen. Gerichtsverfahren können kein Ersatz für kluge Medienpolitik sein. Es steht zu befürchten, dass dies nach den im kommenden Jahr anstehenden Landtagswahlen nicht leichter wird. Umso wichtiger wird es sein, dass die demokratischen Parteien künftig möglichst noch enger zusammenstehen, wenn es darum geht, die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern.
Filmpolitisch bleibt mit Blick auf das Jahr 2026 vor allem weiterhin die Frage zentral, wie die Filmreform auf Bundesebene erfolgreich zum Abschluss gebracht und die bundesdeutschen Förderbedingungen verbessert werden können, um den Filmstandort Deutschland zukunftsfähig zu machen. Hamburg hat hier bereits mit der eigenen MOIN Filmförderung viel gemacht. Aber eine starke Landesförderung braucht faire und ausgewogene Rahmenbedingungen und Anreize auch auf Bundesseite, um im europäischen und internationalen Standortwettbewerb wirtschaftlich und kulturell attraktiv zu bleiben. Die Hamburgische Bürgerschaft hat deshalb kürzlich deutlich gemacht, dass sie vom Bund eine gesetzliche Regelung zur Investitionsverpflichtung erwartet.
Hier vor Ort werden wir weiterhin alles dafür tun, Hamburg als wichtigen Akteur und drehfreundliche Stadt in der deutschen und internationalen Film- und Medienlandschaft zu positionieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtlage und den auch hier rasanten KI-getriebenen Entwicklungen gilt es, die guten Rahmenbedingungen am Standort zu erhalten und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig arbeitet der Senat daran, Hamburgs Attraktivität als Branchentreffpunkt in Jahr 2026 weiter auszubauen: mit der Durchführung des ersten großen gemeinsamen Kino- und Verleihkongresses von HDF und AllScreens im Juli sowie der Erweiterung der Industry Days im Rahmen vom Filmfest Hamburg im Oktober 2026 werden neue Weichen gestellt. Der Austausch, der in diesen Formaten entsteht, bietet nicht zuletzt Möglichkeiten für Allianzen und schafft kreative Erfahrungs- und Ideenpools. Aus ihnen zu schöpfen kann entlasten, wenn das geistige Eigentum zunehmend und unfreiwillig durch KI-Programme entwendet und zu Gunsten Dritter kapitalisiert wird.
Neben der Stabilisierung und Transformationsbegleitung der Filmwirtschaft hat auch die Stärkung der Kinolandschaft und der filmkulturellen Infrastruktur weiterhin große Bedeutung: Kinos, Festivals und kuratierte Programme als Orte kultureller Vielfalt, Bildung und öffentlicher Debatte gilt es gleichermaßen filmpolitisch zu unterstützen.“
„Die verfassungsmäßige Ordnung muss für alle Inhalte gelten. Ganz entscheidend wird sein, auf allen Zuständigkeitsebenen auch die medienrechtlichen Haftungsregelungen zu überarbeiten und dafür zu sorgen, dass jeder Anbieter eigener Inhalte für diese rechtlich wirksam haftet.“
medienpolitik.net: Die Länder erarbeiten gegenwärtig einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Was soll/muss mit diesem Staatsvertrag erreicht werden?
Brosda: Die private Medienlandschaft steht seit Jahren unter einem enormen Refinanzierungsdruck. Nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern auch für die privaten Medien haben die Länder die Verantwortung, einen modernen und vor allem verlässlichen Rahmen zu schaffen. Die Rundfunkkommission der Länder hat daher im vergangenen Oktober umfassende Eckpunkte für eine Modernisierung unserer Medienordnung beschlossen. Dabei geht es insbesondere darum, die wirtschaftlichen Grundlagen für private Medienanbieter zu sichern, die Auffindbarkeit von Medieninhalten und die Medienvielfalt zu stärken, vor Manipulation und illegalen Inhalten zu schützen, die Medienaufsicht und das Medienkonzentrationsrecht zu modernisieren. Bis zum Sommer 2026 soll es erste konkrete Vorschläge geben.
Mit dem geplanten Digitale-Medien-Staatsvertrag sollen zudem die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen an die Herausforderungen der digitalen und KI-geprägten Medienwelt angepasst werden. Die verfassungsmäßige Ordnung muss für alle Inhalte gelten. Ganz entscheidend wird sein, auf allen Zuständigkeitsebenen auch die medienrechtlichen Haftungsregelungen zu überarbeiten und dafür zu sorgen, dass jeder Anbieter eigener Inhalte für diese rechtlich wirksam haftet.
Weiterhin bedarf es einer Überarbeitung der Ausrichtung der Medienaufsicht. Vor Jahrzenten wurden die Landesmedienanstalten in einer übersichtlichen Medienwelt für andere Herausforderungen geschaffen. Eine gemeinsame Medienanstalt, mindestens aber klare Aufgabenverteilungen nach dem Prinzip der Federführung, geteilte Infrastrukturen und verbindlichere Zusammenarbeit sollten selbstverständlich werden.
„Eine gemeinsame Medienanstalt, mindestens aber klare Aufgabenverteilungen nach dem Prinzip der Federführung, geteilte Infrastrukturen und verbindlichere Zusammenarbeit sollten selbstverständlich werden.“
Der Digitale-Medien-Staatsvertrag soll die Grundlage dafür schaffen, dass Medienvielfalt, Meinungsfreiheit und demokratische Kontrolle auch im digitalen Zeitalter erhalten bleiben und Innovationen gesellschaftlich verantwortungsvoll gestaltet werden. Aber auch andere Vorschriften müssen mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten.
So muss der bestehende Rechtsrahmen im deutschen und europäischen Urheberrecht an die technologischen Entwicklungen angepasst werden. Insbesondere sollte das Leistungsschutzrecht der Presseverleger weiterentwickelt werden, sodass es – ähnlich wie das Recht der Datenbankhersteller – nicht mehr nur auf die Nutzung einzelner Inhalteschnipsel abstellt, sondern auf die Nutzung der technischen Infrastruktur von Verlagen und anderen Inhalteanbietern. Auf diesem Wege ließen sich Ansprüche von Inhalteanbietern heute deutlich leichter begründen und durchsetzen. Außerdem ist sicherzustellen, dass Anbieter insbesondere ihre tagesaktuellen Informationen so wirksam schützen und lizenzieren können, dass nicht jeder geschäftliche Anspruch technisch unterlaufen werden kann.
Egal auf welcher Regelungsebene wir uns jeweils befinden, wir müssen umfassend dafür sorgen, dass Innovationen und technologische Entwicklungen gesellschaftlich verträglich gestaltet werden und die demokratischen Grundlagen der Medienordnung auch in Zukunft gesichert bleiben.